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Mit der Bitte um Beachtung
An die Bauherrinnen und Bauherren sowie Architektinnen und Architekten
Am 25.11.2023 ist die Änderung der Landesbauordnung in Kraft getreten. welche folgende Auswirkungen auf alle Bauherren und Bauherrinnen hat:
Bauanträge sind ab sofort beim Landratsamt Heilbronn, Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn als untere Baurechtsbehörde und nicht mehr bei der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde wird ihre Anträge nicht weiterleiten.
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen SIND ausdrücklich, gesondert im Rahmen des Antragsverfahrens, zu beantragen.
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