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Gemeinde Wüstenrot (Druckversion)

Gemeinderat Archiv

Archivierte Einträge

Bericht aus dem Gemeinderat

 

 
Wasserversorgung - Vorstellung des Strukturgutachtens
Der Gemeinderat nahm das Strukturgutachten zur Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Wüstenrot zur Kenntnis.
 
Bereits in seiner Sitzung am 06.10.2020 hatte der Gemeinderat dem Büro Riker + Rebmann den Auftrag erteilt, ein Strukturgutachten zur Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Wüstenrot zu erstellen. In der Sitzung stellte nun Herr Riker vom o.g. Büro das inzwischen ausgearbeitete Gutachten anhand einer Präsentation vor. Zunächst bekräftigte er, dass die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Wüstenrot qualitativ einwandfrei ist. Des Weiteren verfügt die Gemeinde Wüstenrot über 3 Tiefbrunnen sowie 12 Quellen mit einer mittleren nutzbaren Schüttung von 14,8 Liter/Sekunde. Darüber hinaus ist ein Anschluss an die Bodensee Fernwasserversorgung mit einem Bezugsrecht von 5 l/s vorhanden. Herr Riker informierte das Gremium ferner darüber, dass der durchschnittliche Wasserbedarf in der Gemeinde Wüstenrot bei 10,9 l/s und der Spitzenbedarf bei 21,8 l/s liegen. Laut Gutachten wird prognostiziert, dass dieser Spitzenbedarf in Wüstenrot bis zum Jahr 2035 auf 23 l/s ansteigen könnte. Dabei betonte er, dass die daraus resultierende Fehlmenge von rd. 4l/s durch eine optimierte Nutzung der eigenen Ressourcen ausgeglichen werden kann. Insbesondere könnte durch die Anbindung der Quelle Schalen im Lautertal an den Hochbehälter Stangenberg das Potential der Quelle besser genutzt werden. Hierzu wäre ein rd. 3km langer Leitungsbau erforderlich. In einem weiteren Bauabschnitt könnte der Hochbehälter Stangenberg aufgrund seiner zentralen Lage in Wüstenrot weiter ausgebaut werden, um zusätzlichen Speicherraum zu schaffen. Des Weiteren könnte mit dem Einbau einer zentralen Aufbereitungsanlage mit Filtration und UV-Desinfektion eine gleichmäßige Wasserqualität in der Gemeinde Wüstenrot sichergestellt werden. Laut Gutachten belaufen sich die Kosten für die Maßnahmen auf rd. 2,16 Mio. €. Entsprechende Fördermittel könnten beim Land beantragt werden, führte Herr Rieker weiter aus. Ebenfalls mit Priorität 1 versehen ist laut Gutachten die Ertüchtigung bzw. Sanierung der beiden Tiefbrunnen im Tiefenbachtal in Wüstenrot sowie die Optimierung der Wasserverluste, die aktuell bei 16% liegen. Bzgl. einer Notstromversorgung bei einem Blackout Szenario teilte Herr Rieker noch mit, dass die Gemeinde Wüstenrot hier zwei Notstromaggregate für den Hochbehälter Stangenberg sowie für den Tiefbrunnen anschaffen könnte. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 140.000 €.
 
 
Wasserversorgung - Einbau einer Filtration im Pumpwerk Neulautern
Der Gemeinderat vergab die Arbeiten zum Einbau einer Kompaktaufbereitungsanlage (Ultrafiltration) am Pumpwerk in Neulautern an die Fa. EnWat aus Stettfeld zum Nettopreis von 26.136,75 €.
 
Im Bereich der Wasserversorgung ist der Ortsteil Neulautern nicht an das gemeindliche Ortsnetz angebunden, sondern wird über die Quelle Schalen in Altlautern versorgt. Bei Starkregenereignissen können die Grenzwerte für die Wasserversorgung teilweise nur schwer eingehalten werden. Daher ist seit Mai 2023 eine mobile Filtrationsanlage im Pumpwerk in Neulautern installiert, die allerdings monatliche Kosten in Höhe von rd. 1.860 € verursacht. Deshalb wurden nun im Vorfeld verschiedene Firmen zu einer Preisabgabe aufgefordert.
 
 
Neufassung der Gebührenordnung für das kommunale Betreuungsangebot
Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Gebührenordnung für das kommunale Betreuungsangebot für das kommende Kindergartenjahr. Die Gebührenordnung wird vor den Sommerferien noch im Amtsblatt veröffentlicht.
 
Elternbeiträge im Kindergartenbereich:
Die Verwaltung informierte den Gemeinderat darüber, dass die Empfehlungen der Landesverbände für das kommende Kindergartenjahr 2023/2024 eine noch vertretbare und angemessene Erhöhung der Elternbeiträge um pauschal 8,5% vorsehen. Begründet wird dies mit den enormen Kostensteigerungen im Kindergartenbereich, insbesondere durch die deutlichen Verbesserungen im Sozial- und Erziehungsdienst. Auch im Hinblick laufender Förderprojekte im Kindergartenbereich (Erweiterung Bärenbande sowie Neubau Kreuzle) ist die Umsetzung der Empfehlungen dringend geboten.
 
Des Weiteren können die Kommunen laut Empfehlung bei Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit (ab durchgehender Betreuung von 6 Std.) einen Zuschlag auf die empfohlenen Beiträge von bis zu 25% erheben. Die Gemeinde Wüstenrot hat von dieser Möglichkeit bis dato keinen Gebrauch gemacht. Aber im Hinblick auf die zuletzt sehr stark gestiegenen Ausgaben der Gemeinde Wüstenrot im Kindergartenbereich ist es aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt, dass zum neuen Kindergartenjahr in einem ersten Schritt ein Zuschlag in Höhe von 5% für verlängerte Öffnungszeiten eingeführt wird. So lag der Aufwand der Gemeinde Wüstenrot im Kindergartenbereich im Jahr 2022 bei 3.670.486 €. Für das laufende Haushaltsjahr ist nochmals mit einem Anstieg um 13,80 % auf nunmehr 4.177.100 € zu rechnen. Bei prognostizierten Elternbeiträgen in Höhe von rd. 295.000 € liegt der Kostendeckungsgrad im Jahr 2023 bei voraussichtlich rd. 7%. Viele andere Kommunen haben diesen Zuschlag in ihre Gebühren bereits mit eingerechnet.
 
Aufgrund der neuen Empfehlungen würde sich somit der monatliche Beitrag im Regelkindergarten gegenüber dem Vorjahr von 127 € auf 138 € für ein Kind erhöhen. Bei einem angenommenen Zuschlag von 5% für eine verlängerte Öffnungszeit (6 Std./Tag) würde der monatliche Elternbeitrag bei einem Kind bei 145 € liegen Im Ganztagesbereich (10 Std./Tag) ergibt sich eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 17 € auf 242 € pro Monat. Auch im Krippenbereich wurde eine Erhöhung der Beiträge gemäß der vorliegenden Empfehlung um 8,5% entsprechend übernommen. Bei einer Betreuung von täglich 6 Std. beträgt der Elternbeitrag in der Kleinkindbetreuung demnach 408 €/Monat (bisher: 376 €). In den letzten Jahren hat die Gemeinde Wüstenrot sowohl bei einer 6 bzw. 7 stündigen Betreuung pro Tag den gleichen Satz berechnet. Um die Abrechnung möglichst gerecht bzw. stundengenau vorzunehmen, sollte hier eine entsprechende Anpassung vorgenommen werden. Daraus ergeben sich bei einer Ganztagesbetreuung von 10 Std./Tag monatliche Gebühren in Höhe von 680 € (bisher: 537 €). Im Vergleich zu anderen Kommunen waren daher die Gebühren der Gemeinde Wüstenrot, insbesondere im Krippenbereich, bisher auch eher niedriger. Die Beiträge enthalten nach wie vor eine Sozialstaffelung.
 
 
Beitrage für Grundschulbetreuung Neuhütten / Hort Wüstenrot
Aktuell werden die Betreuungszeiten außerhalb der Unterrichtszeiten stundenweise über Karten abgerechnet, wobei eine Betreuungsstunde an der Grundschule Neuhütten 1,50 € und im Hort an der Georg-Kropp-Schule 1 € kostet. Für die Eltern stellt dieses Abrechnungssystem zwar eine große Flexibilität dar, da nur tatsächlich genutzte Stunden auch abgerechnet werden. Für den Träger bzw. das Betreuungspersonal vor Ort führt das o.g. Abrechnungssystem zu einer großen Planungsunsicherheit, zumal Eltern ihre Kinder anmelden und somit einen festen Platz besetzen, aber ihre Kinder teilweise nur sehr unregelmäßig in die Betreuung schicken. Daher schlägt die Verwaltung nun vor, das Abrechnungssystem für die Grundschulbetreuung dahingehend zu ändern, dass die Eltern wie im Kindergartenbereich wieder monatliche Beiträge bezahlen. Hierzu können die Eltern mehrerer Betreuungspakete auswählen. Die Kosten für eine Betreuungsstunde von jeweils 1 bzw. 1,50 € wurden entsprechend auf einen Monatsbeitrag hochgerechnet. Des Weiteren soll analog der Kindergartenbeiträge auch hier eine Sozialstaffelung eingeführt werden, so dass es für größere Familie günstiger wird. Die Änderungen in der Gebührenordnung bzw. der Beiträge für die Grundschulbetreuung sollen ab 01.01.2024 in Kraft treten. Die Ferienbetreuung können die Eltern tageweise über 3er, 5er bzw.10er Karten buchen.
 
Die Neufassung der Gebührenordnung für das kommunale Betreuungsangebot wird als Empfehlung an die Ev. Kirchengemeinde Neuhütten weitergegeben.
 
 
Bekanntgaben
BM Wolf gab bekannt, dass die Gemeinde Wüstenrot inzwischen von der L-Bank einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 194.256 € für den Umbau der ehemaligen Gaststätte Lamm in Neuhütten zur weiteren Unterbringung von Flüchtlingen erhalten hat.
 
 
Bürgermeisteramt Wüstenrot

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