Gemeinde Wüstenrot

Seitenbereiche

  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild

Wüstenrot

Seiteninhalt

Archivierte Einträge

Bericht aus dem Gemeinderat

 

 
Landessanierungsprogramm „Ortsmitte Wüstenrot“
Der Gemeinderat beschloss, dass die Gemeinde Wüstenrot von einer Festsetzung eines Ausgleichsbetrages für die Flurstücke im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Wüstenrot“ nach Abschluss der Sanierung absieht.
 
In der Sitzung stellten Frau Kieferle und Herr Ehlert von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH ihren Bericht über das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Wüstenrot und die entsprechende Abrechnung vor. Das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Wüstenrot“ wurde im Jahr 2007 in das vom Land Baden-Württemberg finanzierte Landessanierungsprogramm aufgenommen. Der Förderrahmen (Landesfinanzhilfe 60% einschließlich Eigenanteil der Gemeinde von 40%) umfasste letztendlich eine Summe in Höhe von 3 Mio. €. Die dabei vom Land bewilligten und bereitgestellten Finanzhilfen in Höhe von 1,8 Mio. € wurden inzwischen auch vollständig abgerufen. Der Bewilligungszeitraum endete am 31.08.2023. Im Rahmen der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Wüstenrot“ hat die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH nun geprüft, ob es durch die Sanierungsmaßnahmen zu entsprechenden Bodenwertsteigerungen gekommen ist. Die Prüfung hat aber ergeben, dass die gutachterlich ermittelten Bodenwerterhöhungen so geringfügig sind und zusätzlich der Verwaltungsaufwand zur Erhebung des Ausgleichsbetrages in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen steht. Daher kann nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches von einer Festsetzung eines Ausgleichsbetrages abgesehen werden.
 
 
Kinder- und Jugendbereich – Bedarfsplanung 2024
Der Gemeinderat stimmte der fortgeschriebenen Bedarfsplanung 2024 zu.
 
Von Seiten der Verwaltung wurde anhand einer Präsentation die fortgeschriebene Bedarfsplanung im Gremium vorgestellt. Zum Stichtag 01.03.2024 wurden insgesamt 248 Kinder (Vorjahr 244) in unseren Kindertageseinrichtungen betreut, davon 23 (Vorjahr 21) im Krippenbereich Des Weiteren wird deutlich, dass die Einrichtungen der Gemeinde Wüstenrot bis Ende August 2024 nahezu voll belegt sein werden. Aufgrund der geplanten und bereits feststehenden Aufnahmen wird sich dies auch im kommenden Kindergartenjahr 2024/2025 nicht ändern. Diese Zahlen unterstreichen, dass die Schaffung weiterer Betreuungsplätze im Rahmen der Erweiterung der Bärenbande sowie des geplanten Neubaus des Kreuzle Kindergarten dringend geboten war. Lediglich im Kindergarten Neulautern sowie im Bauernhofkindergarten werden noch wenige freie Plätze prognostiziert. In den nächsten Monaten sind im Rahmen der Bedarfsplanung nachfolgende Schritte bzw. Maßnahmen von Seiten der Verwaltung angedacht:
 

  • Der neue Kindergarten im Kreuzle soll wie geplant zum neuen Kindergartenjahr 2024/2025 in Betrieb gehen. Es ist daher geplant, dass der Kindergarten Kreuzle I, der derzeit provisorisch im Kindergarten Bärenbande untergebracht ist, in den Sommerferien in den Neubau einzieht. Gleichzeitig wird dann auch der Kindergarten Kreuzle II einziehen. Für den neuen Kindergarten im Kreuzle wird die Verwaltung eine entsprechende Betriebserlaubnis beim KVJS beantragen und zwar für 3,5 Gruppen (82 Kinder im Alter von 3-6 Jahren). Geplant sind 2 Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ) mit jeweils 25 Kindern, eine Ganztagsgruppe mit 20 Kindern sowie eine halbe VÖ-Gruppe mit 12 Kindern. Somit kann allen angemeldeten Kindern eine Platzzusage erteilt werden. Das hierfür erforderliche Personal mit insgesamt rd. 9 Vollzeitstellen ist vorhanden bzw. eingeplant.

 

  • Da laut vorliegender Anmeldezahlen zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025 fast alle aktuell verfügbaren Kindergartenplätze belegt sein werden, schlägt die Verwaltung vor, die bereits im Vorjahr im Rahmen der Bedarfsplanung genehmigte weitere halbe -Gruppe in der Bärenbande als sog. „Puffer“ für weitere Anfragen bzw. Zuzüge aufrecht zu erhalten. Die Betriebserlaubnis müsste entsprechend geändert werden, Personal in Form einer Vollzeitstelle entsprechend bereitgestellt werden.

 

  • Zum 01.11.2024 wird voraussichtlich die Betriebserlaubnis für den Kindergarten Neulautern geändert. Künftig sollen dann nur noch Kinder über 3 Jahren aufgenommen werden, somit erhöht sich in der dortigen Einrichtung die Platzzahl von 22 auf 25.

 

  • Im Krippenbereich wird die im Bürgerhaus Maienfels provisorisch eingerichtete Kinderkrippe voraussichtlich im Januar 2025 in die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten der Bärenbande nach Wüstenrot umziehen. Des Weiteren ist nach Rücksprache mit der Ev. Kirchengemeinde geplant, dass das Ev. Kinderhaus in Neuhütten ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 keine Ganztagesbetreuung im Krippenbereich mehr anbieten wird. Im Gegenzug soll dann die Krippe in der Bärenbande zu einer Ganztageskrippe ausgebaut werden. Hierfür ist ein Personalmehrbedarf in Höhe von 1,5 Stellen erforderlich. Der Mehrbedarf wird im Stellenplan 2025 entsprechend berücksichtigt.

 
Darüber hinaus informierte die Verwaltung den Gemeinderat noch darüber, dass aktuell 4 qualifizierte Tagesmütter in der Gemeinde Wüstenrot tätig sind, die insgesamt 21 Kinder betreuen. Der Zuschuss, den die Gemeinde Wüstenrot an die Tagesmütter in Höhe 3,50 € je Betreuungsstunde bezahlt, belief sich im Jahr 2023 auf insgesamt 4.693 €.
 
Des Weiteren ist aus dem Kinder- und Jugendbericht zu entnehmen, dass aufgrund der vorliegenden Schulanmeldungen sowohl an der Georg-Kropp-Schule in Wüstenrot als auch an der Grundschule in Neuhütten die 1. Klassen 2-zügig sein werden. Bei der Gemeinschaftsschule liegt die Zahl der Anmeldungen für die 5. Klasse für das Schuljahr 2024/2025 bei lediglich 21 (Vorjahr 40), womit im kommenden Schuljahr nur eine 1-Zügigkeit gegeben ist. Dabei kommen 11 Schüler aus der Gemeinde Wüstenrot. Sowohl die Grundschulbetreuung in Neuhütten als auch der Hort an der Georg-Kropp-Schule sind sehr gut belegt. Stand heute können jedoch alle Anmeldungen für das kommende Schuljahr berücksichtigt werden.
 
 
Kinder- und Jugendbereich – Neufassung der Gebührenordnung für das kommunale Betreuungsangebot.
Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Gebührenordnung für das kommunale Betreuungsangebot für die beiden kommenden Kindergartenjahre. Die Gebührenordnung wird noch im Amtsblatt veröffentlicht.
 
Die Verwaltung informierte den Gemeinderat darüber, dass die Empfehlungen der Landesverbände für die beiden kommenden Kindergartenjahre 2024/2025 bzw. 2025/2026 eine noch vertretbare und angemessene Erhöhung der Elternbeiträge um pauschal 7,5% (ab 01.09.2024) bzw. 7,3% (ab 01.09.2025) vorsehen. Begründet wird dies mit den enormen Kostensteigerungen im Kindergartenbereich, insbesondere durch die deutlichen Verbesserungen im Sozial- und Erziehungsdienst. Auch im Hinblick laufender Förderprojekte im Rahmen des Ausgleichsstocks (Neubau Kreuzle sowie Erweiterung Feuerwehrhaus Weihenbronn) ist die Umsetzung der Empfehlungen dringend geboten.
 
Des Weiteren können die Kommunen laut Empfehlung bei Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit (ab durchgehender Betreuung von 6 Std.) einen Zuschlag auf die empfohlenen Beiträge von bis zu 25% erheben. Die Gemeinde Wüstenrot hat von dieser Möglichkeit bis voriges Jahr keinen Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr hatte der Gemeinderat dann beschlossen, den empfohlenen Zuschlag in Höhe von 25% stufenweise einzuführen. Im letzten Jahr wurde daher erstmalig ein Zuschlag in Höhe von 5% eingeführt. Im Hinblick auf die weiterhin sehr stark gestiegenen Ausgaben der Gemeinde Wüstenrot im Kindergartenbereich ist es aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt, dass dieser Zuschlag für verlängerte Öffnungszeiten um weitere 5% erhöht wird, verteilt auf die beiden kommenden Kindergartenjahre. So lag beispielsweise der Aufwand der Gemeinde Wüstenrot im Kindergartenbereich im Jahr 2023 bei 4.177.100 €. Für das laufende Haushaltsjahr ist nochmals mit einem Anstieg um 7,05 % auf nunmehr 4.510.100 € zu rechnen. Umgerechnet kostet ein Kindergartenplatz in der Gemeinde Wüstenrot im Jahr rd. 16.000 €. Bei prognostizierten Elternbeiträgen in Höhe von rd. 342.000 € liegt der Kostendeckungsgrad im Jahr 2024 bei voraussichtlich 7,58%. Viele andere Kommunen rechnen diesen Zuschlag in ihre Gebühren bereits mit ein.
 
Aufgrund der neuen Empfehlungen würde sich somit im kommenden Kitajahr der monatliche Beitrag im Regelkindergarten gegenüber dem Vorjahr von 138 € auf 148 € für ein Kind erhöhen. Für eine verlängerte Öffnungszeit (6 Std./Tag) würde der monatliche Elternbeitrag bei einem Kind bei 160 € liegen Im Ganztagesbereich (10 Std./Tag) ergibt sich eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 24 € auf 266 € pro Monat. Auch im Krippenbereich werden die Beiträge gemäß der vorliegenden Empfehlungen entsprechend erhöht. Bei einer Betreuung von täglich 6 Std. beträgt der Elternbeitrag in der Kleinkindbetreuung ab 01.09.2024 demnach 439 €/Monat (bisher 408 €). Daraus ergeben sich bei einer Ganztagesbetreuung von 10 Std./Tag monatliche Gebühren in Höhe von 731 € (bisher: 680 €). Die Beiträge enthalten nach wie vor eine Sozialstaffelung.
 
 
Beschaffung von Mährobotern zur Sportplatzpflege
Der Gemeinderat beschloss, die Sportplatzpflege auf Mähroboter umzustellen und dazu den Vereinen FV Wüstenrot und VfB Neuhütten einen Zuschuss zum Gerätekauf zu gewähren.
 
Bis dato wird die Sportplatzpflege (Mähen, Düngen, Vertikulieren, ...) in der Gemeinde Wüstenrot gemäß den Bestimmungen der Vereinsförderrichtlinien vollständig von der Gemeinde übernommen. Ein Umstieg auf Mähroboter bietet der Gemeinde insbesondere Zeit- und Kostenvorteile. Andererseits profitieren aber auch die Vereine von besseren Mähergebnissen. Beim Kauf eines Mähroboters durch den Sportverein leistet der WLSB einen Zuschuss in Höhe von 30% der förderfähigen Kosten. Bei einer Deckelung der förderfähigen Kosten auf 25.000 € beträgt der Zuschuss durch den WLSB somit 7.500 €. Den Differenzbetrag bezahlt die Gemeinde Wüstenrot als Zuschuss dem Sportverein. Die Zuschüsse an die beiden Sportvereine werden im kommenden Haushaltsjahr entsprechend eingestellt.
 
 
Vergabe von Leistungen zum Winterdienst
Der Gemeinderat vergab die Leistungen für den Winterdienst für die Bereiche Wüstenrot, Spatzenhof und Schmellenhof für die kommenden 4 Winterdienstperioden an die Fa. Öko-Agrar-Service GmbH aus Kupferzell.
 
Der bisherige Winterdienstunternehmer für das Gebiet Wüstenrot hat seinen Vertrag fristgerecht zum 31.03.2024 gekündigt und steht somit nicht mehr zur Verfügung. Daher hat die Verwaltung die Winterdienstleistung für den Bereich Wüstenrot öffentlich ausgeschrieben. Bis zur Submission am 26.04.2024 gingen bei der Verwaltung 3 Angebote ein. Nach entsprechender Prüfung stellte sich das Angebot der Fa. Öko-Agrar-Service GmbH als das Wirtschaftlichste dar. Die Vergütung des Winterdienstes erfolgt zum einen nach einer monatlichen Bereitstellungspauschale für die Monate November bis März und zum anderen nach tatsächlichen Einsatzstunden. Für die Angebotseinholung wurden die Einsatzstunden der letzten 3 Jahre als Grundlage herangezogen. Die Vergabesumme beläuft sich demnach auf 34.867 € pro Jahr.
 
 
Baulandpolitische Grundsätze der Gemeinde Wüstenrot
Der Gemeinderat beriet über die baulandpolitischen Grundsätze der Gemeinde Wüstenrot.
 
Zuletzt sind verstärkt private Bauinteressenten auf die Verwaltung zugekommen, um privates Bauland zu entwickeln. Im Rahmen von privaten Baulandentwicklungen wurden entsprechende städtebauliche Verträge geschlossen. In diesen Verträgen werden insbesondere die Kostenfrage sowie die Ausweisung von entsprechenden Ausgleichsflächen geregelt. Um die Bauinteressenten künftig frühzeitig bereits über die geltenden Rahmenbedingungen informieren zu können, sollen nun sog. baulandpolitische Grundsätze in der Gemeinde Wüstenrot festgeschrieben werden, welche später dann vertraglich mit den Bauinteressenten fixiert werden. Im weiteren Verfahren wird die Verwaltung den Entwurf der baulandpolitischen Grundsätze nochmals überarbeiten bzw. ergänzen, um angesprochene Themen wie Wertabschöpfung oder Infrastrukturpauschale abzubilden.
 
 
Bürgermeisteramt Wüstenrot

Schriftgröße