Gemeinde Wüstenrot

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Wüstenrot

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Durchschnittliche Lagewerte

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche, die gemäß § 196 Baugesetzbuch vom Gutachterausschuss für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen ermittelt werden.

In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Zustand und Struktur der umgebenden gebietstypischen Bebauung können jedoch insbesondere die Lagemerkmale und damit den Bodenrichtwert beeinflussen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maße der baulichen Nutzung, Immissionen und Erschließungszustand bewirken i.d.R. Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Dies gilt auch für öffentliche Maßnahmen wie z.B. Straßenflächen.

Insofern sind die Bodenrichtwerte nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks und können im Einzelfall eine sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte sind sog. Altlasten (z. B. Verunreinigungen des Untergrundes), im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Bodenbeschaffenheiten (z. B. Böschungen), der Wert vorhandener baulicher Anlagen, Anpflanzungen usw. nicht berücksichtigt. 

Bodenrichtwerte – Grundsteuerreform

Die für die Grundsteuerreform maßgeblichen Bodenrichtwerte, mit Stichtag 01.01.2022, können unter dem Portal Boris BW abgerufen werden.

www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/

Für die Feststellung der Bodenrichtwerte ist der "Gemeinsame Gutachterausschuss Weinsberger Tal und Schozachtal" mit Sitz in Weinsberg verantwortlich.

Für Rückfragen würden wir Sie daher bitten sich an selbigen zu wenden.

Geschäftsstelle

Gemeinsamer Gutacherausschuss

Weinsberger Tal und Schozachtal

bei der Stadt Weinsberg

Seufferheldstraße 12

74189 Weinsberg

Telefon: 07134 53130 10

Fax: 07134 53130 20

E-Mail: gutacherausschuss(@)gaa-weinsberg.de

 

 

Wohnbauflächen einschließlich Erschließung

Richtwertzonen bitte beim Bürgermeisteramt erfragen.

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