Gemeinde Wüstenrot

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Wüstenrot

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Bericht aus dem Gemeinderat

 

Sitzung vom 14.11.2023

 
Energieversorgung Mainhardt-Wüstenrot Verwaltungs-GmbH – Wirtschaftsplan 2024
Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Wolf, als Vertreter in der Gesellschafterversammlung dem Wirtschaftsplan 2024 mit einem geplanten Jahresüberschuss in Höhe von 1.053 € nach Steuern zuzustimmen.
 
 
Energieversorgung Mainhardt-Wüstenrot GmbH & Co.KG – Wirtschaftsplan 2024
Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Wolf, als Vertreter in der Gesellschafterversammlung dem Wirtschaftsplan 2024 mit einem geplanten Jahresüberschuss in Höhe von 157.744,11 € nach Steuern zuzustimmen.
 
In der Sitzung erläuterte der Geschäftsführer der Energieversorgung Mainhardt Wüstenrot (EMW), Herr Christian Leidig, den Wirtschaftsplan 2024. Eingangs informierte er den Gemeinderat darüber, dass die EMW zum Stichtag 30.09.2023 erfreulicherweise mehr als 3.550 Kunden hatte. Ferner wird der Strompreis für die Kunden im kommenden Jahr konstant bleiben. Aufgrund deutlich gestiegener Netzentgelte kann der Strompreis allerdings auch nicht gesenkt werden. Herr Leidig teilte den Räten weiter mit, dass die EMW in Summe mit Umsatzerlösen aus dem Stromvertrieb in Höhe von 4.283.000 € rechnet, so dass in der Folge ein positives Jahresergebnis in Höhe von 157.744,11 € nach Steuern eingeplant ist. Weiter wies er noch daraufhin, dass im Vermögens- bzw. Finanzplan 2024 Gesamtinvestitionen in Höhe von 1.937.000 € einkalkuliert sind.
 
 
Energieversorgung Mainhardt-Wüstenrot Verwaltungs-GmbH – Bestellung eines Abschlussprüfers
Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Wolf, als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Beauftragung der BM Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresüberschusses 2023 einschließlich der Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG zuzustimmen.
 
 
Energieversorgung Mainhardt-Wüstenrot GmbH & Co.KG – Bestellung eines Abschlussprüfers
Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Wolf, als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Beauftragung der BM Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 einschließlich der Prüfung nach § 53 Abs .1 HGrG zuzustimmen.
 
 
Kinder- und Jugendbereich – 1. Änderung der Gebührenordnung für das kommunale Betreuungsangebot
Der Gemeinderat beschloss die 1. Änderung der Gebührenordnung für das kommunale Betreuungsangebot vom 04.07.2023.
 
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 04.07.2023 bereits die neue Gebührenordnung für das kommunale Betreuungsangebot beschlossen. Diese neue Gebührenordnung sieht für die Betreuung an den beiden Grundschulen in Neuhütten und Wüstenrot eine grundlegende Änderung des Abrechnungssystems vor. Statt einer stundenweisen Abrechnung der Betreuungszeiten über Karten sollen die Eltern wie im Kindergartenbereich wieder regelmäßige monatliche Beiträge für einzelne Betreuungspakete einschließlich einer familienfreundlichen Sozialstaffelung bezahlen. Einige Eltern beklagten sich anschließend darüber, dass sie aufgrund der geplanten Änderungen trotz der neu eingeführten Sozialstaffelung künftig deutlich höhere Gebühren zu zahlen hätten. Des Weiteren bemängelten sie die fehlende Flexibilität.
 
Daher beschäftige sich der Kinder- und Jugendausschuss am 24.10.2023 nochmals mit dem Thema. In dieser Sitzung wurden auch die Vorsitzenden bzw. Vertreter des Elternbeirats der betroffenen Einrichtungen mit eingeladen und gehört mit dem Ziel, die bereits verabschiedeten Änderungen bei der Gebührenordnung in der Grundschulbetreuung punktuell nochmals zu überdenken.
 
Eine in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vorgestellte „Nachbesserung“ besteht insbesondere darin, dass in der Kernzeit zwischen 7.00 Uhr und 14.00 Uhr nur noch 3 anstatt wie bisher 4 Stunden an Betreuungszeit zu bezahlen sind. Dies führt entsprechend zu deutlichen Gebührenermäßigungen bei allen wählbaren Betreuungspaketen. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, dass die Eltern statt für 12 Monate nur für 11 Monate einen entsprechenden Beitrag bzw. eine Gebühr zahlen müssen. Für den Monat August soll daher keine Gebühr erhoben werden, um die Eltern weiter finanziell zu entlasten, da die Gebühren für die Ferienbetreuung separat zu bezahlen sind. Ferner wurde vereinbart, dass bei kurzfristigen Unterrichtsausfällen (bis zu einer Woche) eine Betreuung der angemeldeten Kinder im Hort möglich ist, und zwar ohne zusätzliche Kosten für die Eltern. Längere und auch planbare Stundenausfälle müssen von den Eltern allerdings selbst organisiert werden, da dies nicht vom Betreuungspersonal im Hort kompensiert werden kann. Klar dargelegt wurde auch, dass eine zusätzliche Ferienbetreuung für Kinder, die nicht im Hort in Wüstenrot bzw. in der Grundschulbetreuung in Neuhütten angemeldet sind, nicht von Seiten der Gemeinde angeboten werden kann, da dies die vorhandenen Plätze gemäß der vorliegenden Betriebserlaubnis übersteigen würde. Nicht geändert wurden auch die angebotenen Betreuungspakete. Aufgrund der durch die Betriebserlaubnis begrenzten Anzahl von Sharingplätzen (insgesamt 20) wurde gemeinsam festgehalten, kein 1-Tages-Paket anzubieten.
 
Die dargelegten Vorschläge bzw. Nachbesserungen wurden in der Gebührenordnung vom 04.07.2023 entsprechend eingearbeitet. Diese Änderung der Gebührenordnung soll nun am 01.02.2024 entsprechend in Kraft treten. Die Eltern werden per Elternbrief entsprechend unterrichtet.
 
 
Kommunales Starkregenrisikomanagement der Gemeinde
Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass sich die Gemeinde Wüstenrot am vorgestellten interkommunalen Projekt eines Starkregenrisikomanagements beteiligen wird. Die Gemeindeverwaltung wurde entsprechend ermächtigt, mit der federführenden Gemeinde Rosengarten und den weiteren teilnehmenden Kommunen eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen und die weiteren Schritte vorzunehmen. Voraussetzung ist aber eine positive Entscheidung über die Förderung seitens der Bewilligungsstelle.
 
Aufgrund des Klimawandels nehmen die Unwetter und die damit verbundenen Starkregenereignisse zu. Das kommunale Starkregenrisikomanagement verfolgt insbesondere das Ziel, die Gefährdung bei Starkregenereignissen darzustellen, die örtlichen Risiken zu ermitteln und durch geeignete Vorsorgemaßnahmen zu reduzieren. Das Starkregenrisikomanagement gliedert sich daher in eine Gefährdungsanalyse, eine Risikoanalyse sowie in ein entsprechendes Handlungskonzept. Gemeinsam mit den Kommunen Rosengarten, Michelfeld, Mainhardt, Großerlach und Spiegelberg soll nun ein solches regionales Starkregenrisikomanagement erarbeitet werden. Mit der Ausarbeitung soll das Büro Winkler & Partner beauftragt werden. Die Kosten für die Gemeinde Wüstenrot würden sich auf 26.000 € brutto belaufen, wobei das Regierungspräsidium Stuttgart eine Förderung in Höhe von 70% in Aussicht gestellt hat.
 
 
Abwasserbeseitigung – Bündelausschreibung Klärschlammentsorgung
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, sich an der öffentlichen Bündelausschreibung zur zukünftigen Klärschlammentsorgung und Phosphorrückgewinnung im Stadt- und Landkreis Heilbronn zu beteiligen und alles Weitere hierfür zu veranlassen. Ferner erhält die Heilbronner Versorgungs-GmbH den Auftrag, die Durchführung des öffentlichen Vergabeverfahrens entsprechend vorzubereiten.
 
Gemäß der aktuellen Klärschlammverordnung sind alle Betreiber von Kläranlagen verpflichtet, ab 2029 eine Rückgewinnung von Phosphor aus dem Klärschlamm sicherzustellen, falls der Klärschlamm mehr als 20g Phosphor pro kg Trockenmasse enthält. Da fast alle Kläranlagen im Stadt- und Landkreis Heilbronn über diesem Schwellenwert liegen, ist ab 2029 auch die bisher genutzte Mitverbrennung von Klärschlamm in Zementwerken nicht mehr zulässig bzw. möglich. Angesichts dieser Problematik hat sich im Stadt- und Landkreis Heilbronn ein Arbeitskreis, bestehend aus mehreren Kläranlagenbetreibern und Vertretern des Landratsamtes Heilbronn, gegründet, mit dem Ziel, auch weiterhin die Klärschlammentsorgung über Dienstleistungsunternehmen gesetzeskonform zu bewerkstelligen und entsprechend auszuschreiben. Daher bietet der Arbeitskreis auch eine entsprechende Beteiligung an der geplanten Bündelausschreibung an. Diese Bündelausschreibung soll 2024 in einzelnen Losen erfolgen, so dass jede Kommune bzw. Kläranlage ab 2025 über einen eigenen Entsorgungsvertrag verfügen kann. Aktuell wird der Klärschlamm in der Gemeinde Wüstenrot über die Firma ES mobile Schlammentwässerung durchgeführt. Die Kosten liegen bei durchschnittlich 130.000 €/Jahr.
 
 
Neubau Kindergarten Kreuzle – Vergabe Solaranlage
Der Gemeinderat vergab die Arbeiten zur Montage einer Photovoltaikanlage am Neubau des Kindergartens Kreuzle zum Bruttopreis von 44.374,83 € an die Firma Römer aus Künzelsau.
 
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung hatte das Planungsbüro Stettner insgesamt 6 Firmen zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin am 11.10.2023 lagen zwei Angebote vor, wobei die Fa. Römer das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan 2023 eingeplant.
 
 
Baugesuch – Errichtung einer Funkübertragungsstelle, Flst. Nr. 954/13, Gemarkung Neulautern
Der Gemeinderat erteilte dem Vorhaben sein Einvernehmen nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch.
 
Die Deutsche Funkturm GmbH beabsichtigt, auf dem oben genannten Grundstück im Gewann Hessberg in Neulautern einen rd. 46m hohen Stahlgittermast als Funkübertragungsstelle zu errichten. Das Grundstück gehört zum Staatswald, folglich erfolgt auch die Erschließung bzw. Andienung des Grundstücks über Waldwege. Da auch die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstände eingehalten sind, liegt auch die erforderliche Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur vor. Die geplante Funkanlage soll insbesondere den Ortsteil Neulautern mitversorgen bzw. abdecken.
 
 
Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in Obersulm – Stellungnahme Verfahren
Der Gemeinderat nahm von der geplanten Errichtung und dem Betrieb einer Windkraftanlage im Windpark Bretzfeld-Obersulm Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, eine entsprechende Stellungnahem abzugeben.
 
Der Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH beabsichtigt auf dem Grundstück Flst. Nr. 1088 in Obersulm, Gemarkung Eichelberg, eine Windenergieanlage zu errichten. Die geplante Anlage soll Teil des bereits bestehenden Windparks Bretzfeld-Obersulm werden. Das o.g. Grundstück befindet sich im Staatswald. Inzwischen hat der Bürgerwindpark Hohenlohe als künftiger Betreiber einen entsprechenden Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Heilbronn gestellt. Im Rahmen dieses Antragsverfahrens wird die Gemeinde Wüstenrot als angrenzende Kommune gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Gemäß den vorliegenden Planunterlagen soll ein Windrad mit einer Nabenhöhe von 179m sowie einer Gesamthöhe von 267m errichtet werden. In Rahmen der Stellungnahme wird die Verwaltung noch darauf hinweisen, dass die Vorgaben bzw. Auflagen des Gutachtens zum Schattenwurf einzuhalten sind.
 
 
Beitritt der Gemeinde Wüstenrot in den kommunalen Klimaschutzverein Landkreis Heilbronn e.V.
Der Gemeinderat stimmte der Gründung des Vereins mit dem Namen „Kommunaler Klimaschutzverein Landkreis Heilbronn e.V.“ und dem Beitritt zu diesem Verein sowie der Feststellung der Vereinssatzung zu. Daher ermächtigte der Gemeinderat Bürgermeister Timo Wolf, die dafür notwendigen Handlungen und Maßnahmen vorzunehmen.
 
Gemäß den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg sollen bis zum Jahr 2030 die CO² Emissionen um 65% reduziert werden. Um die Kommunen hierbei besser zu unterstützen, zu beraten und Projekte und Klimaschutzmaßnahmen zu planen, soll Anfang 2024 die Klimaschutzagentur des Landkreises Heilbronn, die „make it Landkreis Heilbronn GmbH“ gegründet werden. An der Klimaschutzagentur sollen lediglich der Landkreis Heilbronn mit 74,9% und der Kommunale Klimaschutzverein zu 25,1% beteiligt sein. Im kommunalen Klimaschutzverein können sich wiederum die 46 Kreiskommunen als Vereinsmitglieder beteiligen. Ziel der Agentur soll es insbesondere sein, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie den Landkreis in Form einer individuellen Beratung und Begleitung bei der Umsetzung von Energie- und Klimaschutzprojekten zu unterstützen. Die Grundfinanzierung der GmbH erfolgt durch den Landkreis Heilbronn als Gesellschafter dauerhaft mit einer jährlichen Finanzierung in Höhe von 500.000 €. Die Organe des Klimaschutzvereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und die Geschäftsführung. Der Mitgliedsbeitrag für jede einzelne Kommune soll bei jährlich 150 € liegen.
 
 
Wasserversorgung – Anpassung der Wasserverbrauchsgebühr
Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Wasserversorgungssatzung, nachdem er zuvor der vorliegenden Kalkulation der Wasserversorgungsgebühren zugestimmt hatte.
 
Die Änderung der Satzung sieht insbesondere eine leichte Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr um 7% von 3,40 €/cbm auf 3,65 €/cbm vor. Des Weiteren soll die Grundgebühr auf 5 € p.M. angehoben werden. In einem gesonderten Bericht im Amtsblatt wird die Anpassung bzw. Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren von Seiten der Verwaltung nochmals näher erläutert.
 
 
Spenden
Der Gemeinderat beschloss die Annahme einzelner Spenden.
 
 
Bekanntgaben
BM Wolf informierte den Gemeinderat darüber, dass letzte Woche der Zertifizierungsprozess für den Bauernhofkindergarten in Oberheimbach zum Naturparkkindergarten begonnen hat. Das Projekt wurde bereits den Eltern vorgestellt.
 
Bürgermeisteramt Wüstenrot

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