Gemeinde Wüstenrot

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Wüstenrot

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Durchschnittliche Lagewerte

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche, die gemäß § 196 Baugesetzbuch vom Gutachterausschuss für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen ermittelt werden.

In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Zustand und Struktur der umgebenden gebietstypischen Bebauung können jedoch insbesondere die Lagemerkmale und damit den Bodenrichtwert beeinflussen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maße der baulichen Nutzung, Immissionen und Erschließungszustand bewirken i.d.R. Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Dies gilt auch für öffentliche Maßnahmen wie z.B. Straßenflächen.

Insofern sind die Bodenrichtwerte nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks und können im Einzelfall eine sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte sind sog. Altlasten (z. B. Verunreinigungen des Untergrundes), im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Bodenbeschaffenheiten (z. B. Böschungen), der Wert vorhandener baulicher Anlagen, Anpflanzungen usw. nicht berücksichtigt.

Wohnbauflächen einschließlich Erschließung

Richtwertzonen bitte beim Bürgermeisteramt erfragen.

Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn

Mit Wirkung vom 01. Januar 2024 fusionierten der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Eppingen und der Gemeinsame Gutachterausschuss Weinsberger Tal/Schozachtal. Seit dem 01. Januar 2024 trägt dieser den neuen Namen „Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn“.

Neben der Gemeinde Wüstenrot sind insgesamt 27 weitere Städte und Gemeinden Mitglieder dieses Ausschusses:

 

 
  • Abstatt
  • Beilstein
  • Brackenheim
  • Cleebronn
  • Eberstadt
  • Ellhofen
  • Eppingen
  • Flein
  • Gemmingen
  • Güglingen
  • Ilsfeld
  • Ittlingen
  • Kirchardt
  • Lauffen am Neckar

 

 
  • Lehrensteinsfeld
  • Leingarten
  • Löwenstein
  • Massenbachhausen
  • Neckarwestheim
  • Nordheim
  • Obersulm
  • Pfaffenhofen
  • Schwaigern
  • Talheim
  • Untergruppenbach
  • Weinsberg
  • Zaberfeld.

 

 

Zentraler Ansprechpartner für Angelegenheiten rund um den Gutachterausschuss ist die Geschäftsstelle, welche ihren Sitz bei der Stadt Eppingen hat. Die Geschäftsstelle ist für die Erstellung von Verkehrswertgutachten, Ermittlung von Bodenrichtwerten und der Auswertung verschiedener Marktdaten zuständig.

Die gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses sind die §§ 192 ff. BauGB, die Gutachterausschussverordnung sowie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

 

Kontakt:

Große Kreisstadt Eppingen

Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn

Marktplatz 1, 3, 5

75031 Eppingen

Tel. 07262/920-1254

Mail: gutachterausschuss(@)eppingen.de

 

Besucheradresse:

Brettener Straße 51

75031 Eppingen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Eppingen (hier).

Kostenfreie Bodenrichtwertauskünfte ab dem Stichtag 01.01.2022 erhalten Sie unter dem Portal BORIS-BW.

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