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An die Bauherrinnen und Bauherren sowie Architektinnen und Architekten
Für Neubauten und den erstmaligen Kanal- und Wasseranschluss sowie die Änderung des vorhandenen Grundstücksanschlusses gilt, dass zeitgleich mit dem Bauantrag, mindestens aber rechtzeitig im Vorhinein, der entsprechende Antrag auf Anschluss an die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung einzureichen ist.
Sie ist auch dann notwendig, wenn noch keine Anschlussmöglichkeit an den städtischen Abwasserkanal besteht, sondern die Einleitung in eine grundstückseigene Kleinkläranlage oder Sammelgrube erfolgt.
Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie beim Bauamt der Gemeinde Wüstenrot und auf der Homepage der Gemeinde.
Ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz kann frühestens nach Ausstellung der schriftlichen Genehmigung durch die Gemeinde geschehen. Aus diesem Grund weisen wir vorsorglich daraufhin, dass eine fehlende Genehmigung den Nichtanschluss zur Folge hat. Dies kann zu Verzögerungen bei der Ausführung ihrer Tiefbauarbeiten führen.
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