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An die Bauherrinnen und Bauherren sowie Architektinnen und Architekten
Für Neubauten und den erstmaligen Kanal- und Wasseranschluss sowie die Änderung des vorhandenen Grundstücksanschlusses gilt, dass zeitgleich mit dem Bauantrag, mindestens aber rechtzeitig im Vorhinein, der entsprechende Antrag auf Anschluss an die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung einzureichen ist.
Sie ist auch dann notwendig, wenn noch keine Anschlussmöglichkeit an den städtischen Abwasserkanal besteht, sondern die Einleitung in eine grundstückseigene Kleinkläranlage oder Sammelgrube erfolgt.
Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie beim Bauamt der Gemeinde Wüstenrot und auf der Homepage der Gemeinde.
Ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz kann frühestens nach Ausstellung der schriftlichen Genehmigung durch die Gemeinde geschehen. Aus diesem Grund weisen wir vorsorglich daraufhin, dass eine fehlende Genehmigung den Nichtanschluss zur Folge hat. Dies kann zu Verzögerungen bei der Ausführung ihrer Tiefbauarbeiten führen.
Abwasserbeseitigungskonzeption Bärenbronn
Am Mittwoch den 14.01.2026 wurden die Arbeiten zur Baumaßnahme in Bärenbronn von der Firma Scheuermann wieder aufgenommen. Nachdem in der Woche vor Weihnachten die Asphalttragschicht fertiggestellt werden konnte, werden nun die Angleichungsarbeiten an den Grundstückszufahrten fertiggestellt. Ab Montag den 26.01.2026 beginnen die Kanalbauarbeiten zwischen der Einmündung Bärenbronn/Hasenhof und Hasenhof 20. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall verlegen hierbei ebenfalls Erdkabel bis in die jeweiligen Grundstücke. Die Arbeiten finden unter Vollsperrung statt. Eine Fertigstellung ist je nach Witterung bis Ende März 2026 vorgesehen.
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