Gemeinde Wüstenrot

Seitenbereiche

  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild

Wüstenrot

Seiteninhalt

Aktuelles aus dem Rathaus

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplans 1. Fortschreibung im Bereich "Haus Tabor"

Der Gemeinderat der Gemeinde Wüstenrot hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.07.2025 den Entwurf zur Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in einem Teilbereich gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans befindet sich nördlich von Wüstenrot. Im Norden grenzt er an das Seniorenheim „Martha-Maria“, im Osten an die „Greifvogelanlage am Spatzenwald“, im Süden an einen Hochseilgarten sowie Wiesenflächen und im Westen an den bereits als Sonderbaufläche dargestellten Teil des Grundstücks des „Haus Tabor“. Der Änderungsbereich weist eine Gesamtfläche von ca. 0,2 ha auf.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Fortschreibung wird aus dem abgebildeten Lageplan (ohne Maßstab) ersichtlich.

Erfordernis und Ziel der Planung

Das „Haus Tabor“ ist eine Einrichtung für chronisch abhängigkeitskranke Menschen, es ermöglicht die Betreuung und Förderung von chronisch mehrfach beeinträchtigten alkohol- und medikamentenabhängigen Menschen. Die Einrichtung soll durch einen Anbau erweitert werden, für welchen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufgestellt hat. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplans über den im Flächennutzungsplan bereits als Sonderbaufläche dargestellten Bereich hinausragt, ist die parallele Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Änderung erfolgt in Form einer einfachen Deckblattänderung.

Ausgelegte Unterlagen

Neben dem zeichnerischen Teil (Lageplan) und der textlichen Begründung (jeweils vom 23.03.2025) werden die nach Einschätzung der Verwaltung wesentlichen vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen mit ausgelegt.

  •  Abwägungstabelle der frühzeitigen Beteiligung (Stand 01.07.2025)
  •  Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (Stand 07.07.2022)
  •  Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Stand 07.07.2022)
  •  Starkregenbetrachtung (Stand 07.04.2025)

Einsichtnahme

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird mit der Begründung und den wesentlichen Gutachten und Stellungnahmen in der Zeit vom

18.07.2025 bis einschließlich 20.08.2025

öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Wüstenrot während der Offenlagefrist einsehbar.
Weiter liegen die Unterlagen im Foyer des Rathauses der Gemeinde Wüstenrot, Eichwaldstraße 19, während der Dienststunden öffentlich aus.
Die Unterlagen können ebenfalls während des genannten Zeitraumes nach § 4a Abs. 4 BauGB im Internet unter www.gemeinde-wuestenrot.de unter der Rubrik Rathaus & Gemeinderat-> Aktuelles aus dem Rathaus abgerufen werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebracht werden
- schriftlich an die Gemeinde Wüstenrot (Eichwaldstraße 19, 71543 Wüstenrot)
- per E-Mail an rebecca.weller@gemeinde-wuestenrot.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten (es wird um vorherige Terminabstimmung gebeten).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Wüstenrot, 10.07.2025

Timo Wolf
Bürgermeister

Schriftgröße