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Jahresabschlüsse 2023 der Energieversorgung Mainhardt-Wüstenrot Verwaltungs-GmbH und der Energieversorgung Mainhardt-Wüstenrot GmbH & Co KG
Der Gemeinderat nahm die positiven Jahresabschlüsse der EMW Verwaltungs-GmbH und EMW GmbH & Co KG zur Kenntnis. Der Gemeinderat ermächtigte dabei BM Wolf, als Vertreter der Gemeinde Wüstenrot in der Gesellschafterversammlung den entsprechenden Beschlussvorschlägen hinsichtlich der Jahresabschlüsse, der Ergebnisverwendung sowie den Entlastungen zuzustimmen.
Der Geschäftsführer der EMW, Herr Christian Leidig, stellte anhand einer Präsentation dem Gemeinderat die Jahresabschlüsse 2023 vor. Er teilte dem Gremium dabei mit, dass die Auswirkungen der Energiekrise auch im Geschäftsjahr 2023 noch spürbar gewesen seien. Trotz einer Preiserhöhung zum 01.01.2023 konnten aber die Kundenzahlen um 3% gesteigert werden. Dabei wies er noch darauf hin, dass die Tarife zum 01.04.2023 aufgrund der dann wieder sinkenden Energiepreise auch wieder gesenkt werden konnten. Am Ende des Jahres erhielten Bestandskunden als Treueaktion Mainhardter Wald Gutschein-Karten. Sehr erfreulich ist, dass das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 503.000 € abgeschossen hat. Dabei ist eine Gesamtausschüttung in Höhe von 250.000 € vorgesehen, was für die Gemeinde Wüstenrot einen Anteil in Höhe von 65.500 € bedeutet.
Übernahme einer Bürgschaft zugunsten der EMW GmbH & Co KG
Der Gemeinderat stimmte der Übernahme einer weiteren Ausfallbürgschaft in Höhe von max./anfänglich 209.600 € zugunsten der EMW Energieversorgung GmbH & Co KG zu.
Zur Finanzierung von Baumaßnahmen hat die EMW GmbH & Co KG im Wirtschaftsjahr 2024 einen Kredit in Höhe von 1.000.000 € aufgenommen. Um bessere Konditionen zu erhalten und zur Sicherung des Kredites ist hierfür eine Ausfallbürgschaft aller Gesellschafter in Höhe von 80% erforderlich. Bei einem Gesellschafteranteil der Gemeinde Wüstenrot in Höhe von 26,2% beläuft sich die Bürgerschaft somit auf eine Höhe von 209.600 €. Die Übernahme der Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Dezentrale Abwasserbeseitigung – Vorstellung der Planung für die Anschlüsse Stollenhof, Spatzenhof, Bernbach, Chausseehaus und Weihenbronner Wald
Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung zum Anschluss der dezentralen Abwasseranschlüsse im Bereich Stollenhof, Spatzenhof, Bernbach, Chausseehaus, Weihenbronner Wald und Löwensteiner Straße 103-109 an das Kanalnetz der Gemeinde Wüstenrot zu.
In der Sitzung stellte Herr Jung von der Fa. i-Motion die geplante Baumaßnahme, die Kostenberechnung sowie die zeitliche Abwicklung im Einzelnen vor. Für insgesamt 55 Anwesen soll dabei im Rahmen der Abwasserkonzeption der Gemeinde Wüstenrot ein Abwasseranschluss an das öffentliche Kanalnetz hergestellt werden. Herr Jung teilte den Räten weiter mit, dass die reinen Baukosten (ohne Nebenkosten) laut einer vorliegenden Kostenberechnung bei brutto 2.139.781 € liegen werden. Im Zuge der geplanten Maßnahme soll darüber hinaus auch die Wasserleitung entlang der B39 zwischen Chausseehaus und Stollenhof 64 erneuert werden. Hierfür ist mit weiteren reinen Baukosten in Höhe von 383.756 € brutto zu rechnen. Im weiteren Verfahren wird die Gemeinde Wüstenrot bis zum 30.09.2024 beim Regierungspräsidium Stuttgart einen entsprechenden Förderantrag stellen. Ferner wird für die betroffenen Anlieger am 14.10.2024 eine entsprechende Informationsveranstaltung stattfinden. Nach einem positiven Förderbescheid Mitte 2025 kann mit der Detailplanung sowie der Ausschreibung begonnen werden, so dass ein Baubeginn im Frühjahr 2026 zu erwarten ist.
Bebauungsplan „Rathausstraße 11“ in Neuhütten
Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Rathausstraße 11“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften samt Begründung als Satzung. Zuvor hatte er über die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen abgewogen.
In der Sitzung informierte Herr Matthias Käser vom Planungsbüro Käser den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand. Er wies dabei darauf hin, dass der Gemeinderat bereits im Jahr 2022 den Beschluss gefasst hatte, das Grundstück in der Rathausstraße 11 in Neuhütten zu überplanen. Im laufenden Verfahren wurden nun zwischenzeitlich 3 Offenlegungen bzw. Beteiligungen durchgeführt. Unter anderem wurden dabei artenschutzrechtliche Problematiken über einen abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag gelöst sowie ein schallschutztechnisches Gutachten erstellt. Zuletzt konnten die Behörden sowie die Öffentlichkeit nochmals eine Stellungnahme abgeben bzgl. der Auswirkung von Starkregenereignissen.
Ferner teilte der Planer noch mit, dass nun wie vom Gemeinderat gewünscht die Möglichkeit besteht, auf der östlichen Seite der Stichstraße eine Mehrfamilienwohnhaus mit bis zu 6 Wohneinheiten zu realisieren.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Haus Tabor“ in Wüstenrot
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Haus Tabor“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Auch hier stellte Herr Käser dem Gemeinderat den entsprechenden Planentwurf vor. Bereits im Jahr 2022 hatte der Gemeinderat dem städtebaulichen Vertrag für die Erweiterung des Hauses Tabor zugestimmt. Die Planaufstellung ist erforderlich, da der notwendige Anbau an das bereits bestehende Heim in Richtung Osten nicht mehr über ein reguläres Bauantragsverfahren genehmigt werden kann. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die für die Erweiterung notwendige Fläche als Sonderbaufläche bereits ausgewiesen. Maßgeblich für die Festsetzung im Bebauungsplan ist der Vorhaben- und Erschließungsplan. Demnach sind unter andrem ein Anbau mit Zimmer für Heimbewohner und Bedienstete, diverse Räumlichkeiten wie Besprechungs-, Personal-, Arbeits-, Aufenthalts- und Veranstaltungsräume sowie sanitäre Anlagen zulässig. Die frühzeitige Beteiligung findet nun in der Zeit vom 27.09.-29.10.2024 statt, mit dem Ziel erste Stellungnahmen zum Artenschutz und zum Schallgutachten einzuholen.
Einführung der Ganztagesgrundschule zum Schuljahr 2025/2026 an der Georg-Kropp-Schule
Der Gemeinderat beschloss, dass die Gemeinde Wüstenrot bis zum 01.10.2024 einen Antrag für die Georg-Kropp-Schule in Wüstenrot zur Einrichtung einer Ganztagesgrundschule zum Schuljahr 2025/2026 stellt.
Die Georg-Kropp-Schule beabsichtigt, zum Schuljahr 2025/2026 die Ganztagesgrundschule einzurichten. Dabei ist eine Ganztagesgrundschule in Wahlform an drei Tagen mit jeweils 8 Zeitstunden geplant. Dabei wird das Ziel verfolgt, den Standort der Grundschule Wüstenrot noch attraktiver zu gestalten und den Pflichtunterricht mit den außerschulischen Angeboten besser zu vernetzen. An drei Tagen pro Woche können dann Grundschüler nach dem „normalen“ Unterricht an zusätzlichen Angeboten, wie zum Beispiel Lern- und Übungsaufgabenbetreuung, Förderunterricht oder Arbeitsgemeinschaften gebührenfrei teilnehmen.
Eine von der Schule bereits durchgeführte erste Elternbefragung hat ergeben, dass aktuell mehr als 30 Eltern ihr Interesse an der Ganztagesgrundschule bekundet haben. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben muss dauerhaft eine Ganztagesgruppe mit 25 Schülern eingerichtet sein. Laut der Schulleitung der Georg-Kropp-Schule hat die Lehrerschaft bereits auch mehrheitlich der Einführung einer Ganztagesgrundschule zum kommenden Schuljahr zugestimmt. Eine förmliche Anhörung des Elternbeirats sowie der Schulkonferenz werden noch erfolgen.
Neufassung der Campingplatzordnung
Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Campingplatzordnung.
Die Mietverträge sowie die Platzordnung des Campingplatzes beim Freibad in Wüstenrot wurden von der Verwaltung entsprechend überarbeitet. Insbesondere wurden nun rechtliche und versicherungstechnische Punkte mit aufgenommen bzw. auf den neuesten Stand gebracht. Des Weiteren soll im Oktober gemeinsam mit dem Kreisbrandmeister noch eine Brandverhütungsschau auf dem Campingplatz durchgeführt werden, um auch brandschutzrelevante Punkte anzusprechen. Im weiteren Verfahren werden nun bestehenden Mietverträge in den nächsten Tagen fristgerecht zum 31.12.2024 gekündigt und zugleich die neuen einheitlichen Verträge mit Platzordnung an die bisherigen Mieter versendet.
Neufassung der Preisliste für den Campingplatz
Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Preisliste bzw. der Gebühren für den Campingplatz.
Die neue Preisliste sieht vor, dass Mietkosten für die Stellplätze im Bereich Dauercamping exakt nach qm abgerechnet werden. Die Gebühr wird auf 5,50 €/qm festgelegt, mit dem Ziel eine Kostendeckung anzustreben. Bis dato wurden durchschnittlich 5 € pro qm verlangt. Des Weiteren werden jährliche Personengebühren, gestaffelt in Erwachsene, Jugendliche und Kind sowie Kosten für das Mitbringen eines Hundes erhoben. Die Nebenkosten (Müll, Strom) der Dauercamper werden weiterhin separat in Rechnung gestellt.
Für die Kurzzeitcamper wird ab der kommenden Saison eine pauschale Stellplatzgebühr festgesetzt. Eine Personengebühr, eine Gebühr für das Mitbringen eines Hundes und der Stromverbrauch wird zukünftig ebenfalls abgerechnet. Zuletzt wurden die Gebühren für den Campingplatz vor 20 Jahren angepasst. Die neue Gebührenordnung soll am 01.01.2025 in Kraft treten
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschloss die Annahme der nachfolgenden Spende:
Bekanntgaben
Bürgermeisteramt Wüstenrot
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