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Der Gemeinderat der Gemeinde Wüstenrot hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2025 die Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsbereichs im Teilbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Haus Tabor, Wesleystraße 11, Flst.-Nr. 880/10, beschlossen.
Weiter hat der Gemeinderat den Vorentwurf in der Fassung vom 24.03.2025 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde stellt für die bauliche Erweiterung des Hauses Tabor, eine Einrichtung für abhängigkeitskranke Menschen, aktuell einen Bebauungsplan auf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ragt über die im Moment als Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche hinaus. Aus diesem Grund wird zur Wahrung des Entwicklungsgebots die Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Hauses Tabor notwendig. Die Änderung erfolgt in Form einer einfachen Deckblattänderung.
Weiter ist die Änderung des Flächennutzungsplanes die Voraussetzung für die Genehmigung des zuvor aufgeführten Bebauungsplanes (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB).
Plangebiet
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans befindet sich nördlich von Wüstenrot. Im
Norden grenzt er an das Seniorenheim „Martha-Maria“, im Osten an die „Greifvogelanlage am „Spatzenwald“, im Süden an einen Hochseilgarten sowie Wiesenflächen und im Westen an den bereits als Sonderbaufläche dargestellten Teil des Grundstücks des „Haus Tabor“. Der Änderungsbereich weist eine Gesamtfläche von ca. 0,2 ha auf.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht während der Planauflage vom 25.04.2025 bis einschließlich 26.05.2025.
Die Unterlagen liegen im Foyer des Rathauses der Gemeinde Wüstenrot, Eichwaldstraße 19, während der Dienststunden öffentlich aus.
Die Unterlagen können ebenfalls während des genannten Zeitraumes nach § 4a Abs. 4 BauGB im Internet unter www.gemeinde-wuestenrot.de unter der Rubrik Rathaus & Gemeinderat-> Aktuelles aus dem Rathaus abgerufen werden.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht werden
- schriftlich an die Gemeinde Wüstenrot (Eichwaldstraße 19, 71543 Wüstenrot)
- per E-Mail an rebecca.weller@gemeinde-wuestenrot.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten (es wird um vorherige Terminabstimmung gebeten).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Wüstenrot, 16.04.2025
Timo Wolf
Bürgermeister
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