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A) Begleitender Artikel
Die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Wüstenrot kommt
Bis zum Jahr 2040 soll die Energieversorgung in Baden-Württemberg klimaneutral werden. Vor diesem Hintergrund müssen wir auch die Wärmeversorgung unserer Gebäude neu denken: Weg von fossilen Brennstoffen, hin zu erneuerbaren Energien. Um dieses Ziel zu erreichen, lässt die Gemeinde Wüstenrot zusammen mit sechs weiteren Kommunen aktuell einen kommunalen Wärmeplan erstellen.
Was ist ein kommunaler Wärmeplan?
Gemäß den Vorgaben des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) mussten die großen Kreisstädte bis zum 31.12.2023 einen so genannten kommunalen Wärmeplan vorlegen. Dieser soll die strategische Grundlage für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung bilden. Kleinere Kommunen wie Wüstenrot haben die Möglichkeit, die Kommunale Wärmeplanung im Zusammenschluss mit anderen kleineren Kommunen zu erstellen.
Die Erstellung wird dabei in mehrere Phasen unterteilt. Zunächst erfolgt eine Bestandsanalyse. Damit wird die aktuelle Situation vor Ort erfasst. Dazu müssen zunächst Daten gesammelt und bewertet werden. Anschließend werden mögliche Potenziale für erneuerbare Energien im Umkreis ermittelt und ein Zielszenario definiert. Auf dieser Basis werden die Ergebnisse in eine Strategie überführt, die sogenannte Wärmewendestrategie, die Maßnahmenempfehlungen enthalten wird. Um die (Zwischen-)Ergebnisse vorzustellen und zu diskutieren, ist auch eine Einbindung der Bürgerschaft in Form einer öffentlichen Veranstaltung geplant.
Gesetzliche Grundlage und Datenschutz
Die Regelungen in § 33 KlimaG BW schaffen die nach allgemeinem Datenschutzrecht erforderliche Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Einholung von Daten, die für die Erstellung Kommunaler Wärmepläne notwendig sind. Ein weiterer Teil basiert darauf, dass Gewerbe und Industrie freiwillig dazu beitragen, Daten bereitzustellen. Sie als Bürger*innen müssen allerdings nicht aktiv werden.
Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürger*innen oder auf den Geschäftsbetrieb von Unternehmen.
Weitere Informationen
Das Unternehmen EnergyEffizienz GmbH ist von den Konvoi-Kommunen Weinsberg, Löwenstein, Eberstadt, Ellhofen, Lehrensteinsfeld, Erlenbach und Wüstenrot auf Basis einer Ausschreibung mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt worden.
Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung und zum Datenschutz finden Sie im Leitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/handlungsleitfaden-kommunale-waermeplanung
B) Formelle öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 33 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW)
Die EnergyEffizienz GmbH (Auftragnehmer) wurde von der Stadtverwaltung Weinsberg in einer Ausschreibung mit der Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung, als Konvoi für insgesamt sieben Gemeinden (Weinsberg, Löwenstein, Eberstadt, Ellhofen, Lehrensteinsfeld, Erlenbach und Wüstenrot), gemäß § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) beauftragt.
Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor:
Abs. 6: Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.
Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung teilt die Gemeinde Wüstenrot Folgendes mit:
Die Gemeinde Wüstenrot beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß § 27 KlimaG BW). Andernfalls stellt die Gemeinde Wüstenrot betroffenen Personen vor einer Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung, Art. 13 Abs. 2 zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die EnergyEffizienz GmbH gemeinsam mit der greenventory GmbH (Auftragnehmer) auf der Grundlage von § 33 KlimaG BW erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in § 33 KlimaG BW dargelegt.
Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und der für Gemeinde Wüstenrot zuständigen Energieunternehmen (Strom-, Wärme- und Gasnetzbetreiber).
Gemeinde Wüstenrot, 17.04.2025
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