Gemeinde Wüstenrot

Seitenbereiche

  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild

Wüstenrot

Seiteninhalt

Aktuelles aus dem Rathaus

Bericht aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 15.07.2025

Bürgerbegehren zur Windenergieanlage bei Kuhnweiler-Hals
Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass das „Bürgerbegehren gegen die Waldumwandlung für Windindustrieanlagen auf dem Flurstück 1009“ unzulässig ist.
 
In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Wüstenrot erneut mit dem Thema „Windenergieanlage bei Kuhnweiler-Hals“ befasst. Zentrales Thema war dabei das am 20. Mai 2025 eingereichte Bürgerbegehren „Waldumwandlung Hals“, das sich gegen die geplante Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Flurstück Nr. 1009, Gemarkung Wüstenrot, richtet.
 
Bereits in den Jahren 2022 bis 2025 hatte der Gemeinderat mehrere Beschlüsse zugunsten des Windenergieprojekts gefasst. So wurde im November 2022 ein Grundsatzbeschluss zur Planung, Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage gefasst sowie die Absicht zur Zusammenarbeit mit der Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH erklärt. Im Februar 2023 stimmte der Gemeinderat schließlich dem entsprechenden Nutzungsvertrag zu. Im Laufe des Jahres 2023 und Anfang 2025 wurden weitere notwendige Beschlüsse im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gefasst, darunter die Zustimmung zum bauplanungsrechtlichen Einvernehmen sowie die Erteilung des Einvernehmens zum Antrag auf Waldumwandlung als Grundstückseigentümerin.
 
Das nun eingereichte Bürgerbegehren wurde von Herrn Jochen Springer als Vertrauensperson eingereicht. Von den 668 eingereichten Unterschriften wurden 629 als gültig gewertet, womit das gesetzlich vorgeschriebene Quorum erreicht wurde. Die Verwaltung hat daraufhin eine rechtliche Prüfung zur Zulässigkeit des Begehrens veranlasst. Diese erfolgte sowohl durch die von der Gemeinde beauftragte Anwaltskanzlei Birk & Partner in Stuttgart als auch durch eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Heilbronn. Beide Einschätzungen kamen zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren formell und materiell unzulässig ist.
 
Zentrale Gründe für die Unzulässigkeit:
Die gesetzliche Drei-Monats-Frist gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung (GemO) für Bürgerbegehren ist abgelaufen. Maßgeblich waren die im Jahr 2022 und 2023 gefassten und öffentlich bekannt gegebenen Beschlüsse des Gemeinderats, womit die Frist mit Einreichung am 20.05.2025 deutlich überschritten wurde.
Inhaltlich würde ein erfolgreicher Bürgerentscheid bestehende vertragliche Verpflichtungen der Gemeinde verletzen. Ein solcher Eingriff ist laut aktueller Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg unzulässig.
 
In der Gemeinderatssitzung wurden die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens angehört. Zudem stellte Rechtsanwalt Dr. Rauscher aus Stuttgart seine rechtliche Einschätzung ausführlich vor. Der Gemeinderat nahm die Stellungnahmen zur Kenntnis und schloss sich der rechtlichen Bewertung an. Das Bürgerbegehren wurde aufgrund der genannten Gründe als unzulässig bewertet.
 
 
Bekanntgaben

  1. BM Wolf informierte die Gemeinderäte noch darüber, dass die Social Media Kanäle der Gemeinde Wüstenrot, Facebook und Instagram, nun aktiv seien.

 

  1. Des Weiteren teilte BM Wolf noch mit, dass die Sanierungsarbeiten im Kindergarten Neulautern weiter voranschreiten. Wie geplant soll der Kindergarten in Neulautern nach den Sommerferien wieder in Betrieb gehen.

 
 
Bürgermeisteramt Wüstenrot

Schriftgröße