Gemeinde Wüstenrot

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Wüstenrot

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Aktuelles aus dem Rathaus

Öffentliche Bekanntmachung


Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht werden

  • schriftlich an die Gemeinde Wüstenrot (Eichwaldstraße 19, 71543 Wüstenrot)
  • per E-Mail an rebecca.weller(@)gemeinde-wuestenrot.de (mit der Bitte um Angabe der     vollständigen Anschrift) oder
  • mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten (es wird um vorherige Terminabstimmung gebeten).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).“
 

 

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