Gemeinde Wüstenrot

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Wüstenrot

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Aktuelles aus dem Rathaus

Bericht aus dem Gemeinderat

Feuerwehrwesen – Bestellungen zum Gruppenführer
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung händigte BM Wolf den Feuerwehrkameraden Marcel Sinn sowie Olaf Robbe die Bestellungsurkunden sowie die entsprechenden Beförderungsurkunden aus.
 
Beide Feuerwehrkameraden absolvierten dieses Jahr an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal erfolgreich den Gruppenführerlehrgang. Daher können nun beide zum Gruppenführer bestellt sowie zum Löschmeister befördert werden.
(bitte Foto einfügen)
 
Abwasserbeseitigungskonzeption
Der Gemeinderat vergab im Rahmen der Abwasserbeseitigungskonzeption für den Bereich Bärenbronn folgende Leistungen:
-       Kanal-, Tief- und Straßenbaumaßnahmen an die Fa. Scheuermann GmbH aus Heilbronn zum Bruttopreis von 1.474.488,03 €
-       Rohrleitungsbau zur Wasserversorgung an die Fa. Omexon Kurz Leitungsbau GmbH aus Stimpfach zum Bruttopreis von 145.433,72 €.
 
Laut Abwasserkonzeption der Gemeinde Wüstenrot soll zunächst der Weiler Bärenbronn an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden. Nachdem die Gemeinde Wüstenrot eine entsprechende Förderzusage erhalten hatte, konnten die Leistungen durch das Planungsbüro Büro i-motion entsprechend ausgeschrieben werden. In der Sitzung erläuterte Herr Jung vom Büro i-motion die Vergabeentscheidung.
 
 
Bebauungsplan Rathausstraße 11 – Vergabe der Erschließungsarbeiten
Der Gemeinderat vergab die Leistungen zur Erschließung der Rathausstraße 11 in Neuhütten an folgende Firmen:
-       Kanal-, Tief- und Straßenbaumaßnahmen an die Fa. Scheuermann GmbH aus Heilbronn zum Bruttopreis von 350.068,21 €
-       Rohrleitungsbau zur Wasserversorgung an die Fa. Omexon Kurz Leitungsbau GmbH aus Stimpfach zum Bruttopreis von 30.897,36 €.
 
Der Gemeinderat hatte zuvor in seiner Sitzung am 17.10.2024 der Planung für die Erschließung der vorgesehenen Bauplätze in der Rathausstraße 11 in Neuhütten zugestimmt. Gemeinsam mit der Baumaßnahme Bärenbronn wurden die einzelnen Leistungen ausgeschrieben. In der Sitzung erläuterte Herr Jung vom Büro i-motion den Vergabevorschlag. Des Weiteren informierte er das Gremium noch darüber, dass mit den Erschließungsarbeiten bereits Ende November 2024 begonnen werden könne, so dass eine Fertigstellung für das Frühjahr 2025 eingeplant ist.
 
 
Altes Rathaus Wüstenrot – Tausch der Gastherme
Der Gemeinderat vergab die Arbeiten zum Tausch der Gastherme am Bürgerhaus Wüstenrot an die Fa. Weidner GmbH aus Neuhütten zum Bruttopreis von 11.138,09 €.
 
Da die vorhandene Gastherme am Alten Rathaus in Wüstenrot defekt ist, ist es notwendig, eine neue Gastherme zu beschaffen. Dafür wurden im Vorfeld zwei Firmen aufgefordert, ein entsprechendes Angebot abzugeben. Dabei hat die Fa. Weidner aus Neuhütten das kostengünstigere Angebot abgegeben. Es ist geplant, noch vor Weihnachten die neue Gastherme zu installieren.
 
 
Neufassung der Hebesatzsatzung
Der Gemeinderat setzte die Hebesätze für die Realsteuern durch Neufassung der Hebesatzsatzung ab 01.01.2025 fest.
 
Aufgrund der Grundsteuerreform, die ab 01.01.2025 in Kraft trifft, sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Hebesätze entsprechend anzupassen. Hierzu informierte Kämmerer Bissinger den Gemeinderat nochmals über den Inhalt der Grundsteuerreform. Demnach hat das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Grundsteuerreform den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbetrag neu festgesetzt, wobei in Baden-Württemberg allein die Grundstücksgröße sowie der Bodenrichtwert, versehen mit diversen Abschlägen, die Bewertungsgrundlage bilden. Des Weiteren teilte Herr Bissinger den Räten mit, dass die Messbeträge größtenteils seit 1964 nicht mehr fortgeschrieben worden seien, ebenso seien die Hebesätze der Gemeinde Wüstenrot seit 2005 unverändert geblieben. Er wies ferner darauf hin, dass die Reform keinesfalls dazu genutzt werde, das Grundsteueraufkommen der Gemeinde Wüstenrot zu erhöhen. Um somit eine Aufkommensneutralität zu erreichen, kann daher der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) bei 370% konstant gehalten werden. Da die neu ermittelten Messbetragswerte bei der Grundsteuer B (alle bebauten und mittelfristig bebaubaren Grundstücke) in Summe deutlich höher liegen als die aktuellen Werte, kann der Hebesatz deutlich von 370% auf 220% abgesenkt werden, um eine Aufkommensneutralität zu erzielen. Für die Gemeinde Wüstenrot stellt die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle dar. Demnach liegt das Aufkommen für die Grundsteuer A bei rd. 17.000 € und für die Grundsteuer B bei rd. 900.000 €. Unverändert bleibt der Hebesatz von 380% für die Gewerbesteuer. Ausführliche Informationen zur Grundsteuer sowie die Hebesatzsatzung werden noch im kommenden Amtsblatt veröffentlicht.
 
 
Neufassung der Hundesteuersatzung
Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Hundesteuersatzung.
 
Seit 2010 wurde die Hundesteuersatzung nicht mehr geändert. In der Sitzung machte Kämmerer Bissinger deutlich, dass der Verbraucherpreisindex für Baden-Württemberg seit dem Jahr 2010 um 37,8% gestiegen sei. Um den Verbraucherpreisanstieg abzubilden, ist es erforderlich, auch die Hundesteuer entsprechend anzuheben. Daher soll die Hundesteuer in einem ersten Schritt um 20% erhöht werden. Somit beträgt künftig die Steuer für einen Ersthund 120 €. Für jeden weiteren Hund bleibt die Steuer bei 250 €. Die Neufassung der Hundesteuersatzung soll am 01.01.2025 in Kraft treten.
 
 
Aufhebung der Satzung für die Kurtaxe
Der Gemeinderat fasste den Beschluss, die Kurtaxesatzung in der Gemeinde Wüstenrot aufzuheben.
 
Mit der Kurtaxe erzielte die Gemeinde Wüstenrot in den letzten Jahren lediglich Erträge von rd. 3.000 € pro Jahr. Zusätzlich erhielt die Gemeinde Wüstenrot im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes noch einen Fremdenverkehrslastenausgleich in Höhe von jährlich rd. 11.000 €. Diese Zahlung wird allerdings im kommenden Jahr wegfallen, da die Voraussetzung von 50.000 Übernachtungen pro Jahr nicht mehr gewährleistet ist. Mit der Aufhebung der Kurtaxe möchte die Gemeinde Wüstenrot zudem den Bürokratieabbau unterstützen.
 
 
Aufhebung der Gebührenordnung für die Museen
Der Gemeinderat beschloss die Aufhebung der Gebührenordnung für das Glas- und Heimatmuseum sowie das Bausparmuseum Wüstenrot zum 01.01.2025.
 
Im März 2015 wurde die Gebührenordnung für die beiden Museen der Gemeinde Wüstenrot beschlossen. Die jährlichen Einnahmen aus den Eintrittsgeldern für die oben genannten Museen lagen zuletzt lediglich bei rd. 400 €, so dass künftig wieder ein kostenloser Eintritt in die Museen ermöglicht werden soll.
 
 
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschloss die Annahme der nachfolgenden Spenden:

  • 600,00 € Geldspende, Bürgerverein Oberheimbach-Berg-Happbühl e.V., Spende für den Kindergarten Kreuzle und den Bauernhofkindergarten Oberheimbach zu gleichen Teilen (jeweils 300,00 €)
  • 1.510,00 € Geldspende, Ernst & Bärbel Knorpp, Spende für das Haus Frachtbot (Einnahmen aus Sternenmarkt)
  • 1.508,77 € Geldspende, Elternbeirat Kindergarten Kreuzle, Spende für den Kindergarten Kreuzle (Erlös aus Kinder Kram Basar)

 
 
Verschiedenes
Der Gemeinderat einigte sich dahingehend, dass der Antrag der Gemeinde Wüstenrot auf Einrichtung einer Ganztagesgrundschule an der Georg-Kropp-Schule in Wüstenrot zum kommenden Schuljahr 2025/2026 wieder zurückgezogen wird. Zuvor hatte sich der Kinder- und Jugendausschuss nochmals gemeinsam mit Elternvertretern mit dem Thema befasst. Insbesondere wurde der für alle Schüler verpflichtende Unterreicht an einem Nachmittag als problematisch angesehen.
 
 
Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen
BM Wolf teilte mit, dass der Gemeinderat am 15.10.2024 in nicht-öffentlicher Sitzung Herrn Michael Sensbach aus Großerlach zum neuen stellv. technischen Leiter des Bauamtes gewählt hatte. Er hat seinen Dienst zum 01.11.2024 bei der Gemeinde Wüstenrot angetreten.
 
 
Bekanntgaben
BM informierte die Gemeinderäte darüber, dass die Gemeinde Wüstenrot vom Land Baden-Württemberg Fördermittel in Höhe von 27.549,50 € für die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes bewilligt bekommen hat.
 
Bürgermeisteramt Wüstenrot

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