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Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Maienfelser Weg“
Aufstellungsbeschluss
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Maienfelser Weg“ wurde am 03.04.2025 öffentlich im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Wüstenroter Teilorts
Oberheimbach. Im Norden, Westen und Osten grenzt die bestehende Ortslage
Oberheimbachs an, im Süden freie Feldlage und Wiesen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans, der örtlichen Bauvorschriften und die Begründung, Stand 20.03.2025, sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Stand 08.12.2023, sowie das Konzept zur Entwicklung einer FFH- Mähwiese, Stand 13.09.2025, in der Zeit vom 18.04.2025 bis einschließlich 19.05.2025 im Foyer des Rathaus der Gemeinde Wüstenrot, Eichwaldstraße 19, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraumes nach § 4a Abs. 4 BauGB im Internet unter www.gemeinde-wuestenrot.de unter der Rubrik Rathaus & Gemeinderat-> Aktuelles aus dem Rathaus abgerufen werden.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht werden
- schriftlich an die Gemeinde Wüstenrot (Eichwaldstraße 19, 71543 Wüstenrot)
- per E-Mail an rebecca.weller@gemeinde-wuestenrot.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten (es wird um vorherige Terminabstimmung gebeten).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Wüstenrot, den 10.04.2025
Timo Wolf
Bürgermeister
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