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Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Haus Tabor“
Der Gemeinderat der Gemeinde Wüstenrot hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Haus Tabor“, Stand 13.05.2024 und 19.03.2025, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:
Das Plangebiet befindet sich nördlich von Wüstenrot. Im Norden grenzt es an das Seniorenheim „Martha-Maria“, im Osten an die „Greifvogelanlage am Spatzenwald“, im Süden an einen Hochseilgarten sowie Wiesenflächen und im Westen an Waldflächen (siehe nachfolgender Übersichtsplan).
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 880/6 und 880/10 (Vorhabenfläche) sowie in Teilen das Flurstück 277/3 (Wesleystraße).
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 14.04.2025. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Bebauungsplan in der Zeit vom 25.04.2025 bis einschließlich 26.05.2025 öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
- Artenschutzrechtliche Voruntersuchung/Potenzialanalyse
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde aus der frühzeitigen Beteiligung
Eingriffe in Natura 2000 Gebiete sind innerhalb des Plangebiets nicht möglich. Weiter handelt es sich bei dem Vorhaben um kein UVP-pflichtiges Vorhaben.
In der Begründung zum Bebauungsplan finden sich Aussagen zum Artenschutz, Vorhaben- und Erschließungsplan, Schallschutz und Starkregenrisikomanagement.
Darüber hinaus ist der Offenlage die Abwägungstabelle aus der frühzeitigen Beteiligung beigefügt.
Einsichtnahme
Die Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Wüstenrot während der Offenlagefrist einsehbar.
Weiter liegen die Unterlagen im Foyer des Rathauses der Gemeinde Wüstenrot, Eichwaldstraße 19, während der Dienststunden öffentlich aus.
Die Unterlagen können ebenfalls während des genannten Zeitraumes nach § 4a Abs. 4 BauGB im Internet unter www.gemeinde-wuestenrot.de unter der Rubrik Rathaus & Gemeinderat-> Aktuelles aus dem Rathaus abgerufen werden.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht werden
- schriftlich an die Gemeinde Wüstenrot (Eichwaldstraße 19, 71543 Wüstenrot)
- per E-Mail an rebecca.weller@gemeinde-wuestenrot.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten (es wird um vorherige Terminabstimmung gebeten).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Wüstenrot, 16.04.2025
Timo Wolf
Bürgermeister
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