Gemeinde Wüstenrot

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Wüstenrot

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Aktuelles aus dem Rathaus

Bericht aus dem Gemeinderat

Bericht aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 31.03.2026

 

 
Ausscheiden von Bianca Schulz aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat stellte fest, dass Frau Bianca Schulz aufgrund ihres Wegzuges aus der Gemeinde Wüstenrot ihre Wählbarkeit verloren hat und somit aus dem Gemeinderat ausscheiden muss.
 
Frau Schulz hatte der Verwaltung zuvor mitgeteilt, dass sie zum 01.03.2026 aus der Gemeinde Wüstenrot verzogen war. In der Sitzung bedankte sich BM Wolf bei Frau Schulz für die gute Zusammenarbeit und wünschte ihr für die Zukunft alles Gute.
 
Neuverpflichtung von Dr. Thomas Hofbauer als Gemeinderat
Der Gemeinderat stellte fest, dass keine Hinderungsgründe hinsichtlich des Nachrückens von Herrn Dr. Thomas Hofbauer in den Gemeinderat bestehen.
 
Gemäß den Ergebnissen der Gemeinderatswahl vom 09.06.2024 ist Herr Dr. Hofbauer der „nächste“ Ersatzbewerber für den Sitz der SPD im Wohnbezirk Wüstenrot. Somit rückt er für Frau Schulz in den Gemeinderat nach. Im Vorfeld hatte Herr Dr. Hofbauer gegenüber der Verwaltung bereits erklärt, dass aus seiner Sicht keine Hinderungs- bzw. Ablehnungsgründe für das Nachrücken bestehen. Nach der Beschlussfassung verpflichtete BM Wolf Herrn Dr. Hofbauer auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten.
 
 
Patenprojekt „Rückenwind“ – Rückblick und weitere Finanzierung
Der Gemeinderat stimmte der Fortführung des Patenprojektes „Rückenwind“ für Wüstenrot zu. An der Finanzierung des Projekts beteiligt sich die Gemeinde Wüstenrot im Jahr 2026 mit insgesamt 6.000 €.
 
In der Sitzung stellte Frau Elisabeth Knaus, die als Fachkraft auf Minijobbasis bei der Diakonie die Einsätze der ehrenamtlichen Paten koordiniert, anhand einer Präsentation die Projektarbeit der letzten 3 Jahre vor. Dabei bekräftigte sie, dass der Bedarf an Unterstützung bei Familien und Alleinstehenden weiterhin gegeben ist bzw. in den letzten Jahren weiter gestiegen ist. Aktuell sind gerade 7 Paten aktiv tätig, die insgesamt 29 Personen bzw. Klienten aus allen Ortsteilen der Gemeinde betreuen. Dabei betonte sie, dass die Arbeit der Paten wertfrei und wertschätzend erfolgt.
 
Kläranlage Neulautern – Vergabe Kanalbau Neulautern-Lohmühle-Stangenbach
Der Gemeinderat vergab die Kanal-, Tief- und Straßenbauarbeiten zum Bruttopreis von 2.806.411,15 € an die Fa. Scheuermann Bauunternehmen GmbH aus Heilbronn sowie die Rohrleitungsarbeiten zur Wasserversorgung zum Bruttopreis von 165.042,77 € an die Fa. M. Weitbrecht Rohrleitungsbau GmbH aus Stuttgart.
 
Der Funktionsabschnitt 3 des Projektes „Zentralisierung Kläranlagen Wüstenrot“ umfasst unter anderem den Kanalbau zwischen Neulautern – Lohmühle – Stangenbach. Das Büro i-Motion hat die erforderlichen Arbeiten entsprechend ausgeschrieben. Auf der Grundlage der Vereinbarung mit den Kommunen Beilstein und Löwenstein werden die Kosten für den Neubau des Schmutzwasserkanals aufgeteilt. Für die Maßnahmen im Abwasserbereich erhalten die Kommunen eine Förderung durch das Land Baden-Württemberg.
 
 
Wasserversorgung Wüstenrot – Neubau Wasserwerk und Erweiterung Hochbehälter Stangenberg
Der Gemeinderat vergab die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Projektes „Neubau Wasserwerk und Erweiterung Hochbehälter Stangenberg“ zum Bruttopreis von 145.624,38 € an das Ingenieurbüro Riker + Rebmann aus Murrhardt.
 
Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann hat im Rahmen des Strukturgutachtens zur Wasserversorgung als zentrale Maßnahme die Sanierung und Erweiterung des Hochbehälters Stangenberg ermittelt. In seiner Sitzung am 16.09.2025 hatte der Gemeinderat bereits der vorgestellten Planung zugestimmt. In der Zwischenzeit wurde ein entsprechender Förderantrag sowie ein Bauantrag eingereicht. Zur Durchführung der Planungsleistungen sind mit dem Büro Riker + Rebmann nun die erforderlichen Verträge abzuschließen.
 
Aufstellungsbeschluss für eine Werbeanlagensatzung
Der Gemeinderat fasste den Beschluss für die Aufstellung einer Werbeanlagensatzung.
 
Gemäß den Bestimmungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg haben die Kommunen die Möglichkeit, eine Werbeanlagensatzung aufzustellen mit dem Ziel, die Errichtung von Werbeanlagen so zu steuern, dass eine unkontrollierte Zunahme vermieden wird und das Landschafts- und Gemeindebild geschützt wird. Die Werbeanlagensatzung soll insbesondere Regelungen zur Art, Größe, Farbe, Anzahl, Anbringungsort sowie Beleuchtung der Anlagen enthalten. Aktuell soll die Werbeanlagensatzung für die Bereiche der Ortsdurchfahrt Wüstenrot, den Bereich Weihenbronn sowie die Ortsdurchfahrt Neuhütten gelten.
 
Baugesuch – Ausbau des Dachgeschosses mit 2 Gauben, Flst.-Nr. 171, Schönblickstraße 68 in Wüstenrot
Der Gemeinderat stimmte den beiden beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Fuchsäcker“ entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches zu.
 
Auf dem Grundstück Schönblickstraße 68 in Wüstenrot steht ein Einfamilienhaus mit nicht abschließend ausgebauten Dachgeschoss. Die Bauherren haben die Errichtung von zwei Dachgauben auf der südlichen und nördlichen Gebäudeseite beantragt. Beide Dachgauben verstoßen in ihrer Ausführung den Festsetzungen des dort geltenden Bebauungsplans „Fuchsäcker“, der aus dem Jahr 1958 stammt. Lt. Bauantrag sollen die Dachgauben bis an die Außenwand des Gebäudes vorgezogen werden. Des Weiteren überschreiten beide Dachgauben mit ihrer Länge die lt. Bebauungsplan zulässige Gesamtlänge von max. 1/3 der Gesamtlänge des Gebäudes. Nach Überprüfung durch die Baurechtsbehörde des Landkreises Heilbronn entsteht durch die Errichtung der Dachgauben kein zweites Vollgeschoss und somit wird die zulässige Anzahl von einem Vollgeschoss nicht überschritten. Durch den seit 30.10.2025 in Kraft getretenen sog. „Bauturbo“ haben nun die Gemeinden gemäß § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch die Möglichkeit, einem bauplanungsrechtlichen Verstoß zugunsten der Schaffung von neuem Wohnraum zuzustimmen. Im vorliegenden Fall schafft die Gemeinde Wüstenrot mit ihrer Zustimmung die Möglichkeit der besseren Ausnutzung von kleineren Wohngebäuden bzw. der Schaffung von weiterem Wohnraum im Bestand. Mit der erteilten Befreiung wird die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Wüstenrot nicht beeinträchtigt, des Weiteren sind keine nachbarschützenden Rechte betroffen.
 
Bekanntgaben

 

1. Eingangs wies BM Wolf auf den erfolgten Umlaufbeschluss des Gemeinderates bzgl. der Vergabe der Trafostation bei der Kläranlage Neulautern hin. Er teilte den Räten dabei mit, dass kein Gemeinderat dem Beschluss widersprochen habe, so dass der Auftrag inzwischen an die Netze BW erteilt werden konnte.
 
2. Ferner informierte BM Wolf den Gemeinderat darüber, dass eine ortsansässige Firma aus Wüstenrot insgesamt 58.800 € Fördermittel aus dem ELR-Programm für eine Betriebserweiterung erhalten habe.
 
3. BM Wolf lud die Gemeinderäte nochmals zu den nachfolgenden Veranstaltungen ein:
-       Spatenstich anlässlich der Erweiterung des Feuerwehrhauses in Weihenbronn am 14.04.2026, 18.00 Uhr
-       „Tag der offenen Tür“ im Kindergarten Kreuzle am 24.04.2026, 16.00 bis 19.00 Uhr
-       „Tag der offenen Tür“ im Kindergarten „Sonnenschein“ in Neulautern am 25.04.2026, ab 16.00 Uhr
 
4. Des Weiteren gab BM Wolf bekannt, dass die Deutsche Funkturm GmbH inzwischen eine Baugenehmigung für die Errichtung der Mobilfunkanlage in Oberheimbach erhalten habe.
 
5. BM Wolf teilte den Räten weiter mit, dass die Gemeinde Wüstenrot als Nachbarkommune für die drei bereits gebauten Windräder auf der Gemarkung Bretzfeld und Obersulm eine jährliche finanzielle Entschädigung in Höhe von rd. 9.500 € erhalten werde.

(von links Dr. Thomas Hofbauer, Bianca Schulz, BM Timo Wolf)
(von links Dr. Thomas Hofbauer, Bianca Schulz, BM Timo Wolf)
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