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Neufassung der Gebührenordnung für das Freibad
Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Gebührenordnung für das Freibad und nahm die geänderte Badeordnung zur Kenntnis.
Die neue Gebührenordnung sieht unter anderem eine angemessene Erhöhung der Gebühr der Einzelkarten für Erwachsene von bisher 3 € auf 4 € vor. Des Weiteren erhöht sich beispielsweise der Tarif für die Zehnerkarten für Erwachsene von bisher 24 € auf 30 €. Ferner soll die Jahreskarte für Erwachsene ab dieser Saison 40 €, statt bisher 35 € kosten, wobei die Jahreskarte für Familien künftig bei 60 € liegen wird. Auch die weiteren Tarife sehen eine geringfügige Anpassung bzw. Erhöhung vor. Zuletzt wurden die Gebühren im Freibad 2016 angepasst. Die neue Gebührenordnung soll am 01.05.2024 in Kraft treten. Es ist geplant, dass das Wüstenroter Freibad am Samstag, 18.05.2024, öffnet. Die Gemeinderäte sprachen sich noch dafür aus, dass die Verwaltung prüfen soll, ob das Freibad täglich bis 20.00 Uhr statt wie geplant 19.00 Uhr geöffnet bleiben kann. Wie im Vorjahr könnte im Rathaus wieder eine Vorverkaufswoche für Jahres- und Zehnerkarten stattfinden.
Neubau Kindergarten Kreuzle – Beschaffung von Mobiliar
Der Gemeinderat vergab den Auftrag für die Möblierung der Gruppenräume für den Neubau des Kindergartens Kreuzle an die Fa. Resch aus Algen-Schlägl (Österreich) zum Preis von brutto 75.374,35 €.
Das Angebot umfasst insbesondere die Möblierung von 3 Gruppenräumen (Tische, Stühle, Schränke, Raumhäuser, ...). Die Fa. Resch ist bekannt für hochwertige Massivholzmöbel im Kindergartenbereich. Entsprechende Vergleichsangebote lagen preislich höher. Die Finanzmittel sind im Haushalt 2024 eingestellt.
Baugesuch: Neubau einer land- und forstwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, Flurstück 238, Gemarkung Neuhütten
Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dem o.g. Baugesuch das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Der Gemeinderat erteilte der Verwaltung stattdessen den Auftrag, mit dem Bauherrn weitere Gespräche bzgl. der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu führen.
Das geplante Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich. Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn diese unter anderem einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Nach erfolgter Prüfung durch das Landwirtschaftsamt wurde festgestellt, dass der Antragsteller bzw. Bauherr landwirtschaftlich nicht privilegiert ist. Laut Aussage des Landwirtschaftsamtes dient die geplante Mehrzweckhalle keinem landwirtschaftlichen Betrieb.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschloss die Annahme der nachfolgenden Spenden:
Bekanntgaben
Bürgermeisteramt Wüstenrot
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