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Sitzung vom 10.12.2024
Energieversorgung Mainhardt-Wüstenrot Verwaltungs-GmbH – Wirtschaftsplan 2025
Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Wolf, als Vertreter in der Gesellschafterversammlung dem Wirtschaftsplan 2025 mit einem geplanten Jahresüberschuss in Höhe von 1.053 € nach Steuern zuzustimmen.
Energieversorgung Mainhardt-Wüstenrot GmbH & Co.KG – Wirtschaftsplan 2025
Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Wolf, als Vertreter in der Gesellschafterversammlung dem Wirtschaftsplan 2025 mit einem geplanten Jahresüberschuss in Höhe von 151.863 € nach Steuern zuzustimmen.
In der Sitzung erläuterte Herr Hansen als Vertreter der Energieversorgung Mainhardt Wüstenrot (EMW) den Wirtschaftsplan 2025. Eingangs informierte er den Gemeinderat darüber, dass die EMW zum Stichtag 30.09.2024 erfreulicherweise mehr als 3.670 Kunden hatte. Ferner wird der Strompreis für die Kunden im kommenden Jahr konstant bleiben. Aufgrund deutlich gestiegener externer Netzumlagen kann der Strompreis allerdings auch nicht gesenkt werden. Herr Leidig teilte den Räten weiter mit, dass die EMW in Summe mit Umsatzerlösen aus dem Stromvertrieb in Höhe von 4.049.000 € rechnet, so dass in der Folge ein positives Jahresergebnis in Höhe von 151.863 € nach Steuern eingeplant ist. Weiter wies er noch daraufhin, dass im Vermögens- bzw. Finanzplan 2025 Gesamtinvestitionen in Höhe von 1.763.000 € einkalkuliert sind.
Energieversorgung Mainhardt-Wüstenrot Verwaltungs-GmbH – Bestellung eines Abschlussprüfers
Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Wolf, als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Beauftragung der BM Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresüberschusses 2024 einschließlich der Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG zuzustimmen.
Energieversorgung Mainhardt-Wüstenrot GmbH & Co.KG – Bestellung eines Abschlussprüfers
Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Wolf, als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Beauftragung der BM Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 einschließlich der Prüfung nach § 53 Abs .1 HGrG zuzustimmen.
Bebauungsplan „Ortseingang Oberheimbach“
Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung erstreckt sich über den
nordöstlichen Ortsrand von Oberheimbach. Im Westen und auch Süden schließt er an den bestehenden Siedlungsrand an. Im Norden und Osten grenzt er an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Fläche umfasst das Flurstück 248 vollständig sowie einen Teilbereich des Flst.-Nr. 86/4 (Galgenbergweg). Die Eigentümerin möchte an dieser Stelle ein Wohnhaus errichten. Bereits in der Vergangenheit wurde für dieses Grundstück eine Bauvoranfrage eingereicht, die mit der Begründung für die Notwendigkeit eines Bebauungsplanes von Seiten des Baurechtsamtes zurückgewiesen wurde. Die Gemeinde unterstützt das Vorhaben, da es sich um eine städtebaulich sinnvolle Abrundung der Ortslage handelt. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Ortseingang Oberheimbach“ gefasst.
Wasserversorgung – Anpassung der Wasserverbrauchsgebühr
Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Wasserversorgungssatzung, nachdem er zuvor der vorliegenden Kalkulation der Wasserversorgungsgebühren zugestimmt hatte.
Die Änderung der Satzung sieht insbesondere eine Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr um 8% von 3,65 €/cbm auf 3,95 €/cbm vor. Die Grundgebühr bleibt mit 5 € p.M. konstant. In einem gesonderten Bericht im Amtsblatt wird die Anpassung bzw. Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren von Seiten der Verwaltung nochmals näher erläutert.
Abwasserentsorgung – Anpassung der Abwassergebühren
Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Abwassersatzung, nachdem er zuvor der vorliegenden Kalkulation der Abwasserentsorgungsgebühren zugestimmt hatte.
Die Änderung der Satzung sieht insbesondere eine Erhöhung der Abwassergebühr um 9,4% auf 4,27 €/cbm vor. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,59 €/qm versiegelter Fläche. In einem gesonderten Bericht im Amtsblatt wird die Anpassung bzw. Erhöhung der Abwassergebühren von Seiten der Verwaltung nochmals näher erläutert.
Feuerwehrwesen - Erweiterung des Geräthauses Weihenbronn
Der Gemeinderat stimmte der Planung zum Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses in Weihenbronn zu und fasste den Baubeschluss.
Im Rahmen des Katastrophenschutzkonzeptes des Landkreises Heilbronn ist geplant, dass die Freiwilligen Feuerwehr Wüstenrot zusätzlich einen Gerätewagen-Logistik und einen Sonderanhänger erhält. Gemeinsam mit der Feuerwehr Löwenstein soll hier künftig eine weitere Schadenseinheit gebildet werden. Um die genannten Fahrzeuge ordnungsgemäß unterstellen zu können, ist es erforderlich, dass das im Jahr 2005 errichtete Feuerwehrhaus in Weihenbronn erweitert wird. Des Weiteren fehlt es an Lagerflächen und die Umkleideräume müssen aufgrund der Vorgaben der Unfallkasse ebenfalls vergrößert werden, um die vorgeschriebene „Schwarz-Weiß Trennung“ umzusetzen. Demnach soll das bestehende Feuerwehrgebäude im südlichen bzw. vorderen Bereich um weitere 5 Fahrzeughallen erweitert werden. Dies hat zur Folge, dass der Übungsturm hinter das Feuerwehrgebäude verlegt werden muss. Des Weiteren ist im rückwärtigen Bereich auf einer Freifläche noch ein Waschplatz eingeplant, da die jetzige Waschhalle zu einem Lagerraum umgebaut werden soll. Die Kosten für die Erweiterung belaufen sich auf insgesamt rd. 1,8 Mio. € brutto. Die Gemeinde Wüstenrot erhält eine Fachförderung aus dem Feuerwesen in Höhe von 225.000 €, sowie zusätzlich eine Förderung aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 900.000 €.
Bekanntgaben
BM Wolf informierte, dass in der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.10.2024 der Gemeinderat dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für das Flurstück 248 in Oberheimbach zustimmte.
Des Weiteren berichtete er über die aktuellen Entwicklungen nach dem Brand des Kindergartens in Neulautern und dankte der Feuerwehr sowie allen am Einsatz Beteiligten für ihren Einsatz.
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