Gemeinde Wüstenrot

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Wüstenrot

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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bericht aus dem Gemeinderat

Abwasserentsorgung – Abschluss eines Betriebsführungsvertrages zur Kläranlage Brettach
Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wüstenrot und der Gemeinde Bretzfeld über die Betriebsführung der Kläranlage Brettach zu.
 
Bereits seit 1996 gibt es eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Wüstenrot und Bretzfeld bzgl. des Anschlusses von Teilbereichen der Gemeinde Wüstenrot an die Kläranlage Bretzfeld-Brettach. Die im Jahr 1997 gebaute Sammelkläranlage in Brettach wurde bis dato von der Gemeinde Bretzfeld betrieben und unterhalten. Inzwischen haben sich aber die Nutzungsverhältnisse an der Kläranlage geändert. Demnach wird die Kläranlage nun zu 3/4 von der Gemeinde Wüstenrot genutzt. Folglich wird nun rückwirkend zum 01.01.2025 die Betriebsführung und Unterhaltung der Kläranlage Brettach an die Gemeinde Wüstenrot übergeben. Dies bedeutet unter anderem, dass die Gemeinde Wüstenrot künftig auch 3/4 (vorher 2/3) der Investitionskosten für die Sammelkläranlage trägt. Die Gemeinde Bretzfeld beteiligt sich an den Betriebs- und Unterhaltungsausgaben der Kläranlage entsprechend dem Anteil der in dem jeweiligen Einzugsgebiet im Betriebsjahr veranlagten Abwassermenge. Des Weiteren führt die Änderung der Nutzungsverhältnisse dazu, dass die Gemeinde Wüstenrot einen Vermögensausgleich in Höhe von 86.404,55 € an die Gemeinde Bretzfeld zu zahlen hat.
 
Energieversorgung Mainhardt Wüstenrot Verwaltungs-GmbH und GmbH & Co.KG – Bestellung eines Abschlussprüfers
Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Wolf, dass er als Vertreter der Gemeinde Wüstenrot in der Gesellschafterversammlung der Beauftragung der BW Partner Wirtschaftsprüfergesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 zustimmt.
 
Die BW Partner Wirtschaftsprüfergesellschaft hat bereits in den vergangenen drei Jahren die Jahresabschlüsse der EMW Verwaltungs-GmbH sowie der EMW GmbH & Co.KG geprüft. Aus Kostengründen sowie der Tatsache, dass die Zusammenarbeit mit BW Partner sehr gut verlaufen ist, ist es sinnvoll, dass die BW Partner für ein weiteres Jahr mit der Jahresabschlussprüfung beauftragt wird. Die Honorarkosten belaufen sich lt. Angebot auf 8.200 € netto für die Kommanditgesellschaft sowie 1.600 € netto für die Komplementärin.
 
Wasserversorgung – Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren
Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung, nachdem er zuvor die entsprechende Gebührenkalkulation festgestellt hatte.
 
Im Rahmen der Kalkulation legte der Gemeinderat unter anderem fest, dass als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin der Frischwassermaßstab gilt und die Grundgebühr nach Zählergröße gestaffelt wird. Die Kalkulation gilt für den Zeitraum vom 01.01.-31.12.2026. Des Weiteren stimmte der Gemeinderat zu, dass für das kommende Jahr ein Gewinn eingeplant wird. Die Änderungssatzung sieht nun eine Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 4,20 €/m³ (bisher: 3,95 €/m³) vor. Dies bedeutet eine prozentuale Erhöhung von 6%. Die Grundgebühr gemäß der Zählergröße bleibt unverändert. Die neuen Gebühren werden ab 01.01.2026 in Kraft treten.
 
Gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes können die Gemeinden für ihre öffentliche Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben, wobei Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen und somit auch die Wasserversorgung einen gewissen Ertrag bzw. Gewinn für den Gemeindehaushalt abwerfen sollen.
 
Zentrale Abwasserentsorgung – Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
Der Gemeinderat verabschiedete die Änderungssatzung zur bestehenden Abwassersatzung, nachdem er die entsprechende Gebührenkalkulation zuvor festgestellt hatte.
 
Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation wird die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2026 auf 4,04, € pro m³ Abwasser (bisher 4,27 €) festgesetzt. Die Niederschlagswassergebühr beträgt dann 0,51 € pro qm versiegelte Fläche (bisher 0,59 €). Bei den öffentlich-rechtlichen Gebühren und somit auch bei den Abwassergebühren gilt grundsätzlich ein Gewinnerzielungsverbot. Andererseits sind die Kommunen aufgrund der gesetzlich verankerten Einnahmebeschaffungsgrundsätze dazu verpflichtet, ihre Abwassergebühren kostendeckend anhand einer Kalkulation festzulegen. Kostendeckende Abwassergebühren sind wichtig bzw. die Voraussetzung für die Generierung von Investitionszuschüssen, insbesondere aus dem Ausgleichsstock.
 
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschloss die Annahme der nachfolgenden Spenden:
 
-       345,10 €, Geldspende, Eltern und Besucher des Laternenfestes, Spende für den Bauernhofkindergarten
-       250,00 €, Geldspende, VR Bank Heilbronn-Schwäbisch Hall, Spende für das Heide-Liese-Beck-Familienzentrum für die Anschaffung von Spielgeräten
 
 
Bekanntgaben

  1. BM Wolf informierte den Gemeinderat darüber, dass am Freitag, 16.01.2026, wieder der Neujahrsempfang in der Georg-Kropp-Halle stattfinden wird.

 

  1. Des Weiteren gab er bekannt, dass Herr Gunter Rall ab sofort auf Minijobbasis die Gemeindekasse bei Vollstreckungsangelegenheiten unterstützen wird.

 

  1. Ferner teilte Herr Geist von Seiten der Verwaltung dem Gremium noch mit, dass das weitere geplante Windrad im Bereich der Enzwiesen auf Obersulmer bzw. Bretzfelder Gemarkung an die Trafostation der Stadtwerke Hall in Finsterrot angeschlossen wird. Dazu erläuterte er den vorgesehenen Trassenverlauf.

 
Bürgermeisteramt Wüstenrot

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