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Sitzung vom 06.05.2025
Sanierung L1090 – Vergabe von Arbeiten für Gehwege und Einmündungsbereich Eichwaldstraße
Der Gemeinderat vergab die Arbeiten zur Sanierung des Einmündungsbereiches der Eichwaldstraße und der Gehwege im Bereich der L1090 in Weihenbronn an die Firma Schneider Bau aus Heilbronn zum Bruttopreis von 59.437,35 €.
Das Land Baden-Württemberg plant in den Pfingstferien 2025 die Sanierung der L1090 zwischen Ortseingang Wüstenrot und Weihenbronn B39. Ebenso sollen die sanierungsbedürftigen Gehwege sowie der Einmündungsbereich der Eichwaldstraße neu hergestellt werden.
Zur Sanierung des Einmündungsbereiches der Eichwaldstraße werden Mittel in Höhe von 15.881,99 € notwendig. Die Gehwegsanierung und Erneuerung der Randsteine entlang der L1090 beinhalten Kosten in Höhe von 43.555,36 €. Die Mittel für diese Maßnahme stehen zur Verfügung.
Um die Sanierung der L1090 durchführen zu können, ist eine Vollsperrung vorgesehen. Damit die Zufahrt zu Einrichtungen wie dem DRK, der Feuerwehr und dem Rathaus weiterhin gewährleistet werden kann, ist derzeit die Einrichtung einer Behelfszufahrt geplant.
Kläranlage Neulautern - Vergabe der Arbeiten zur Bachquerung in der Sulzbacher Straße
Der Gemeinderat vergab die Arbeiten zur Herstellung der Bachquerung in der Sulzbacher Straße in Höhe von 104.380,70 € an die Firma Scheuermann aus Heilbronn.
Im Zuge des Projektes „Zentralisierung Kläranlagen Wüstenrot“ finden die Arbeiten zum Neubau RÜB 20 in Neulautern statt. Parallel zum Stauraumkanal wird der neue Zulaufkanal DN400 zum Anschluss der Kläranlagen Wüstenrot und Neuhütten verlegt.
Für den Neubau der RÜB 20 lag die Kostenberechnung bei 2.784.658,22 €. Die Vergabesumme der Ausschreibung vom Juni 2024 lag bei 2.607.400,12 €. Die Finanzmittel sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt, zudem wird die Maßnahme mit 80 % gefördert. Die umliegenden Kommunen werden hierdurch nicht belastet.
Kindergarten Neulautern – Vergabe von Aufträgen
Der Gemeinderat vergab die Zusatzleistungen zur Sanierung des Kindergartens Neulautern nach dem Brandschaden vom 06.12.2024 an folgende Firmen:
Die WGV übernimmt die Kosten des entstandenen Schadens zur Wiederherstellung der Räumlichkeiten in Höhe von 104.384,50 €. Zusätzlich plant die Verwaltung folgende zusätzliche Maßnahmen:
Der Kindergarten ist mittlerweile entkernt und erste Sanierungsarbeiten haben begonnen. Durch den Austausch der übrigen Fenster wird der energetische Standard gewahrt, hierfür entstehen zusätzliche Kosten, welche von der Gemeinde selbst getragen werden müssen.
Baugebiet Rathausstraße 11 – Festlegung Straßenname „Am Obstgarten“
Der Gemeinderat stimmt dem Straßennamen „Am Obstgarten“ für das Baugebiet „Rathausstraße 11“ zu.
Für das Baugebiet „Rathausstraße 11“ in Neuhütten müssen von Seiten der Gemeinde noch der Straßenname sowie die Hausnummern vergeben werden. Eine Fortführung der Nummerierung innerhalb der Straßenbezeichnung ist nicht möglich, da man lediglich die Möglichkeit gehabt hätte, die Hausnummer 11 mit Unternummerierung fortzuführen, da die Hausnummer Rathausstraße13 bereits vergeben war.
Die Bezeichnung geht auf einen Vorschlag des Ortschaftsrates zurück, da das Areal historisch mit Obstbäumen bestückt war.
Neufassung des Flächennutzungsplans – Vergabe von Planungsleistungen
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe des Auftrags für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wüstenrot in Höhe von 129.822,00 € (netto) an das Ingenieurbüro Käser aus Untergruppenbach zu. Ebenso stimmte der Gemeinderat der Einstellung der Gelder in den Haushaltsplan entsprechend zu.
Der Flächennutzungsplan bildet den vorbereitenden Bauleitplan, aus welchem der Bebauungsplan zu entwickeln ist und stellt somit die erste vorbereitende Ebene der Bauleitplanung dar.
Der derzeitige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 2003 und gewährleistet daher keine ausreichende Grundlage mehr für die Steuerung der räumlichen Entwicklung der Gemeinde und muss deshalb fortgeschrieben werden.
Der Flächennutzungsplan muss hinsichtlich neuer Bauplätze für den Eigenheimbau und die Gewerbeentwicklung überprüft und angepasst werden.
Da das Ingenieurbüro Käser aktuell wie auch in der Vergangenheit den größten Teil der gemeindlichen Planungen für die Gemeinde durchgeführt hat und bereits erste vorbereitende Arbeiten für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes getätigt hat, wurde das Ingenieurbüro Käser für ein Angebot angefragt. Weiter kennt das Büro die örtlichen und räumlichen Gegebenheiten aus den bereits durchgeführten Planverfahren.
Bürgermeister Wolf erklärte, dass es für Flächennutzungspläne selbst keine Fördermittel gibt. Jedoch bildet der Plan eine wichtige Grundlage für künftige Förderprojekte wie beispielsweise die Ortskernsanierung.
Die Gelder für diese Maßnahme sollen in die kommenden Haushaltsjahre aufgesplittet werden.
Bekanntgaben
Bürgermeisteramt Wüstenrot
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