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Einführung eines kommunalen Energiemanagements
Der Gemeinderat beschloss die Einrichtung und den kontinuierlichen Betrieb eines qualitativen Energiemanagements für die Liegenschaften der Gemeinde Wüstenrot. Des Weiteren beauftragte das Gremium die Verwaltung, den bereits zur Fristwahrung gestellten Förderantrag aufrecht zu erhalten.
Eingangs der Sitzung begrüßte BM Wolf Herrn Jonathan Wein als Geschäftsführer und Herrn Thomas Löffelhardt als Mitarbeiter der Klimaschutzagentur Heilbronn (make it). Herr Wein teilte den Räten dabei mit, dass die Klimaschutzagentur unter anderem für das kommunale Klimaschutzmanagement zuständig ist. Daraufhin stellte er anhand einer Präsentation die Einführung eines kommunalen Energiemanagements vor. Er machte dabei deutlich, dass es beim kommunalen Energiemanagement darum geht, wie die Kommunen mit geringen Investitionen in ihren Gebäuden bzw. Liegenschaften Energiekosten einsparen können. Dabei wird der Energie- und Wasserverbrauch in den gemeindlichen Gebäuden monatlich bzw. jährlich erfasst. Ziel ist es, Monats- und Jahresberichte zu erstellen, die wiederum als Grundlage für mögliche Sanierungen dienen sollen. Herr Wein wies die Gemeinderäte ferner darauf hin, dass die Kommunen künftig die Bestimmungen des Energieeffizienzgesetzes einhalten müssen. Demnach sind die Kommunen verpflichtet, künftig den Energieverbrauch jährlich um 2% zu senken. Dies kann nur auf der Grundlage eines Energiemanagements umgesetzt werden. Er führte weiter aus, dass nach Rücksprache mit der Verwaltung fristgerecht ein Förderantrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gestellt worden war. Die Förderquote beträgt demnach 70%, wobei Personalkosten, die Anschaffung einer entsprechenden Software, Verbrauchszähler sowie ein Coaching zur Prozessbegleitung mit einem Umfang von 45 Beratertagen gefördert werden. Für die Laufzeit des Förderprojekts vom 01.05.2025 bis 30.04.2028 hat die Gemeinde Wüstenrot eine maximale Förderung in Höhe von insgesamt 242.107,21 € beantragt, wobei sich die Eigenmittel der Gemeinde Wüstenrot dann auf insgesamt 103.760,23 € belaufen würden. Die Energiekosten der Gemeinde Wüstenrot haben im Jahr 2023 insgesamt 783.955 € betragen. Mit der Einführung eines Energiemanagements besteht die Möglichkeit, diese Kosten entsprechend auszuwerten und anschließend nachhaltig zu senken.
Feuerwehrwesen – Bestellungen und Beförderungen
BM Wolf überreichte Feuerwehrkamerad Mathias Laidig seine Bestellungsurkunde zum neuen stellv. Abteilungskommandanten der Abteilung Maienfels, nachdem der Gemeinderat zuvor seine Wahl in der Versammlung der Abteilung Maienfels am 11.01.2025 bestätigt hatte.
BM Wolf überreichte Feuerwehrkamerad Lukas Busch seine Bestellungsurkunde zum Gruppenführer und die damit verbundene Beförderungsurkunde zum Löschmeister, nachdem er zuvor den Gruppenführerlehrgang an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal erfolgreich absolviert hatte.
Feuerwehrwesen – Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs
Der Gemeinderat fasste den Grundsatzbeschluss, sich an der Ausschreibung des Landes Baden-Württemberg zur gemeinsamen Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen 10 (LF 10) zu beteiligen.
In der fortgeschriebenen Bedarfsplanung der FFW Wüstenrot aus dem Jahr 2022 ist bereits die Neubeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 als Ersatz für das vorhandene LF 8/6 der Abt. Wüstenrot (Baujahr 2001) vorgesehen. Für das Jahr 2025 ist nun die Ausschreibung für eine gemeinsame Beschaffung von LF 10 durch das Land Baden-Württemberg geplant, an denen sich die Gemeinden beteiligen können. In der vorgesehenen Leistungsbeschreibung ist ein Fahrzeug einschließlich der feuerwehrtechnischen Ausstattung nach Norm sowie einer ergänzenden Zusatzbeladung enthalten. In einem begrenzten Umfang können die Gemeinden noch eine individuelle Beladung ergänzen. Durch die Unterstützung des Landes wird der Verwaltungsaufwand der Gemeinden reduziert und ein einheitlicher hoher technischer Standard bei den Fahrzeugen gewährleistet. Des Weiteren können die Gemeinden durch eine erhöhte Zuwendung, durch die Ausschreibung größerer Stückzahlen sowie die zentrale Bereitstellung externer Berater Kosten einsparen.
Nach Auskunft des Innenministeriums Baden-Württemberg ist für das auszuschreibende LF 10 ein Richtpreis von 550.000 € anzusetzen. Der erhöhte Zuwendungsbetrag beträgt 182.000 €. Die Haushaltsmittel werden in der Finanzplanung der Gemeinde Wüstenrot entsprechend berücksichtigt. Im weiteren Verfahren wird die Gemeinde Wüstenrot bis 15.02.2025 einen entsprechenden Förderantrag stellen.
Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2025
Der Gemeinderat nahm den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 zur Kenntnis.
Zu Beginn informierte BM Wolf den Gemeinderat darüber, dass das gesamte Haushaltsvolumen im Jahr 2025 bei rd. 28 Mio. € liegt. Dabei wies er darauf hin, dass die Personalaufwendungen im laufenden Jahr auf insgesamt 6,75 Mio. € ansteigen werden und für Unterhaltungsmaßnamen Mittel in Höhe von insgesamt 960.000 € eingeplant sind. BM Wolf erklärte weiter, dass im Investitionsplan 2025 viele Projekte bzw. Maßnahmen enthalten sind, die bereits in der Umsetzung sind. Beispielhaft nannte er dabei den Neubau des Kindergartens Kreuzle, den Breitbandausbau, die barrierefreien Bushaltestellen, die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Weihenbronn, die Erschließung der Rathausstraße 11 in Neuhütten sowie den Neubau der Sammelkläranlage in Neulautern.
Anschließend stellte Kämmerer Bissinger dem Gremium die Planzahlen für das Haushaltsjahr 2025 vor. Er führte dabei aus, dass der Erfolgsplan ein negatives Ergebnis in Höhe von 138.600 € aufweist. Erfreulicherweise kann im laufenden Betrieb des Finanzhaushaltes dennoch ein deutlicher Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 952.400 € eingeplant werden. Für die kommenden Jahre ist aufgrund der schlechten Konjunkturentwicklung aber davon auszugehen, dass sich die Kennzahlen voraussichtlich verschlechtern werden. Des Weiteren informierte er den Gemeinderat darüber, dass sich das Investitionsvolumen auf insgesamt 8.763.700 € beläuft. Ferner ist für das aktuelle Haushaltsjahr eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,22 Mio. € eingeplant.
Baugesuch: Nutzungsänderung für die Gebäude der ehemaligen Zigarrenfabrik, Flst.-Nr. 313, Sulzbacher Straße 92 in Wüstenrot-Neulautern
Der Gemeinderat stimmte der erweiterten Nutzung für den Turm hinsichtlich der Nutzung als Fitness- und Seminarzentrum zu. Dagegen lehnte der Gemeinderat den Antrag für das Hauptgebäude auf zusätzliche Nutzung als Beherbergungsbetrieb für das bestehende Ferien- und Seminarzentrum ab.
Durch die aktuell vorliegende Baugenehmigung vom 09.08.2021 ist auf dem Gelände der ehem. Zigarrenfabrik in Neulautern eine Nutzung als Ferien- und Seminarzentrum für max. 56 Kinder und Jugendliche abgedeckt. Aktuell hat der Bauherr nun zwei Bauanträge eingereicht, zum einen für eine zusätzliche Nutzung des Hauptgebäudes im Rahmen eines Beherbergungsbetriebs. Diese Nutzung soll stattfinden, wenn sich keine Kinder- und Jugendgruppen im Haus befinden. Des Weiteren ist vom Bauherrn angedacht, den Speisesaal als Eventlocation zu vermieten. Separat hat der Bauherr weitere Fitness- und Seminarräumlichkeiten im ehemaligen Tabakturm als Ergänzung für das bereits vorhandene Seminar- und Sportangebot im Hauptgebäude beantragt.
Insbesondere die geplante Mehrfachnutzung des Hauptgebäudes wurde vom Gremium als problematisch angesehen, zumal es sich hier bei der Einrichtung eines Beherbergungsbetriebes um eine gewerbliche Nutzung handelt und somit kein sozialer Bezug gemäß der aktuellen Baugenehmigung mehr vorliegt. Der Gemeinderat einigte sich abschließend dahingehend, dass der Bauherr im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens sein Konzept abschließend festsetzt, so dass sowohl für den Bauherrn als auch für die Verwaltung zukünftig eine Planungssicherheit besteht.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschloss die Annahme der nachfolgenden Spenden:
11.12.2024 187,63 € Geldspende, Bauernhofkinderkarten Oberheimbach, Spende für den Bauernhofkindergarten Oberheimbach (Einnahmen aus Verkauf am Laternenlauf am 06.11.2024)
11.12.2024 250 € Geldspende, VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG, Spende an den Kindergarten Bärenbande für die Anschaffung über Spielgeräte
06.12.2024 500,00 € Geldspende, Günther und Gabriele Plaum, Spende für das Bürgermobil
20.12.2024 500,00 € Geldspende, Kreissparkasse Heilbronn, Spende nach Brand der Einrichtung für den Kindergarten Sonnenschein Neulautern
08.01.2025 200 € Geldspende, Martin Schwartenbeck, Spende für den Wiederaufbau des Kindergarten Sonnenschein Neulautern
Bekanntgabe von nicht öffentlichen gefassten Beschlüssen
BM Wolf gab noch bekannt, dass der Gemeinderat am 26.11.2024 beschlossen hatte, die Heilbronner Versorgungs-GmbH mit dem offiziellen Abschluss des Vergabeverfahrens zur Klärschlammentsorgung 2025-2034 und allen damit verbundenen weiteren Aufgaben zu beauftragen. Er ergänzte noch, dass das Vergabeverfahren inzwischen abgeschlossen werden konnte und die entsprechenden Verträge unterzeichnet werden können.
Bekanntgaben
BM Wolf informierte den Gemeinderat darüber, dass am kommenden Montag, 10.02.2025, die geplanten Bauarbeiten in Bärenbronn im Rahmen der Abwasserkonzeption beginnen werden.
Bürgermeisteramt Wüstenrot
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