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Feuerwehrwesen – Bestätigung der Wahl des Kommandanten der Feuerwehr Wüstenrot
Der Gemeinderat stimmte der Wahl von Andreas Reh zum neuen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wüstenrot zu.
Bei der Hauptversammlung am 07.03.2025 wählten die aktiven Feuerwehrangehörigen der Gemeinde Wüstenrot Andreas Reh zum neuen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wüstenrot. Der bisherige Kommandant Carsten Buster hatte vorab erklärt, dass er sich für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Wahl stellen möchte. BM Wolf überreichte Herrn Reh im Anschluss die entsprechende Bestellungsurkunde. Ferner dankte er noch Herrn Buster für sein Engagement und die gute Zusammenarbeit in den letzten 5 Jahren.
Sanierung Kläranlage Brettach
Der Gemeinderat vergab die Planungsleistung zur Ertüchtigung der Kläranlage Brettach für die Leistungsphasen 1-4 zum Bruttopreis von 116.853,52 € an das Ingenieurbüro Leonhard aus Wehrheim.
Eingangs informierte BM Wolf den Gemeinderat darüber, dass die Gemeinden Bretzfeld und Wüstenrot bereits seit Ende der 90er Jahre gemeinsam die Kläranlage in Brettach betreiben. Nachdem der Ortsteil Oberheimbach im Jahr 2019 ebenfalls an die Kläranlage Brettach angeschlossen worden ist, beträgt der Abwasseranteil der Gemeinde Wüstenrot bei der Kläranlage Brettach mittlerweile rd. 75%. Des Weiteren hat zum 01.01.2025 die Betriebsführung für die Kläranlage von der Gemeinde Bretzfeld zur Gemeinde Wüstenrot gewechselt. Für eine Neubeantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis muss die Kläranlage in Brettach nun entsprechend ertüchtigt werden. Für die weiteren Planungen hatte die Gemeinde Wüstenrot deshalb bereits im Jahr 2019 das Büro Leonhard beauftragt, eine entsprechende Machbarkeitsstudie zu erstellen. In der Sitzung stellte nun Herr Leonhard diese Studie vor. Er machte dabei deutlich, dass in einem ersten Schritt nun die Betriebsjahre 2020 bis 2024 ausgewertet werden, um die tatsächliche Belastung der Kläranlage festzustellen. Danach wird das Planungsbüro verschiedene Varianten mit den entsprechenden Kostenberechnungen für die Sanierung der Kläranlage ausarbeiten mit dem Ziel, letztendlich eine Genehmigungsplanung für die wasserrechtliche Erlaubnis einzureichen. Ferner ist geplant, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. In der mittelfristigen Finanzplanung sind entsprechende Haushaltsmittel berücksichtigt.
Bebauungsplan Maienfelser Weg – Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes „Maienfels Weg“ in Oberheimbach.
Mehrere Eigentümer von Grundstücken am Maienfelser Weg in Oberheimbach haben sich zusammengeschlossen, um die zukünftige Bebauung ihrer Grundstücke anhand eines Bebauungsplanes zu ermöglichen. Die betroffenen Grundstücke werden nördlich vom Maienfelser Weg und südlich von weiteren landwirtschaftlichen Grundstücken begrenzt. Im Flächennutzungsplan sind die betroffenen Grundstücke bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Baulückenschluss geschaffen werden. Da in dem betroffenen Gebiet Mähwiesen liegen, sind die Eigentümer verpflichtet, einen entsprechenden naturschutzrechtlichen Ausgleich einzuleiten. Im weiteren Verfahren werden nun die Öffentlichkeit sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.
Einbeziehungssatzung „Ortseingang Oberheimbach, Flst. Nr. 248“
Der Gemeinderat beschloss die Einbeziehungssatzung „Ortseingang Oberheimbach, Flst. Nr. 248“ gemäß den entsprechenden baurechtlichen Vorschriften, nachdem er zuvor über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit abgewogen hatte.
Bereits in seiner Sitzung am 10.12.2024 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortseingang Oberheimbach, Flst-Nr. 248“ beschlossen, da die Errichtung eines Wohnhauses auf dem betroffenen Grundstück ohne die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nicht umsetzbar gewesen wäre. In der Sitzung informierte Herr Föhl vom Planungsbüro Käser den Gemeinderat darüber, dass in der Zeit vom 20.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit stattgefunden hatte. Dabei erläuterte er dem Gremium die eingegangenen Stellungnahmen mit den damit verbundenen Abwägungsvorschlägen. Mit dem Beschluss der Einbeziehungssatzung und den entsprechenden Festsetzungen wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Bauherrin ein eingeschossiges Wohnhaus errichten kann. Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens trägt die Bauherrin.
Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen
Bekanntgaben
Bürgermeisteramt Wüstenrot
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